Sammeltipp für gesunde Zähne
Foto: KZV HessenDie KZV Hessen zum zahnärztlichen Bonusheft
Frankfurt am Main, 4. November 2024. Ob Pilze, buntes Laub oder Kastanien: Für viele Menschen beginnt im Herbst die Sammel- und Bastelzeit. Sammeln lohnt sich aber nicht nur für Naturfreunde und Bastelfans …
Für gesetzlich Versicherte macht es spätestens im Herbst Sinn, einen Blick in ihr zahnärztliches Bonusheft zu werfen: Sind die Stempel für das zu Ende gehende Jahr schon enthalten? Die Stempel im Bonusheft bestätigen regelmäßig wahrgenommenen Vorsorgetermine in der Zahnarztpraxis.
Zahnärztliche Untersuchungen sind nicht nur für Zahn- und Mundgesundheit wichtig, sondern auch für die Allgemeingesundheit. Zahnärztinnen und Zahnärzte können Vorstufen ernster Erkrankungen erkennen und rechtzeitig behandeln. Dazu sagt Stephan Allroggen, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen: „Vorsorgeuntersuchungen in Zahnarztpraxen sind medizinisch notwendige Leistungen. Sie tragen dazu bei, Krankheitsbilder frühzeitig zu erkennen und erforderliche Therapien einzuleiten. Die Zusammenhänge zwischen Parodontitis und Diabetes, zwischen Zahnerkrankungen und Herz-Kreislauf-Beschwerden sind durch Studien nachgewiesen. Gute zahnärztliche Vorsorge bedeutet also auch die Gewissheit, etwas für die Allgemeingesundheit zu tun.“
Regelmäßige jährliche Zahnarztbesuche dienen nicht nur der Gesundheitsvorsorge, sondern sparen auch Geld, falls doch einmal Zahnersatz erforderlich sein sollte: Gehen gesetzlich Versicherte regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung, erhöht sich ihr Festzuschuss zum Zahnersatz von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Dafür ist ein über 5 Jahre lückenlos geführtes Bonusheft erforderlich. Können die Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 10 Jahren belegt werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse sogar auf 75 Prozent erhöht. Erwachsene müssen dafür mindestens einmal pro Jahr einen zahnärztlichen Kontrolltermin wahrnehmen, Versicherte unter 18 Jahren mindestens einmal pro Kalenderhalbjahr.
KZV Hessen, Anna Cathrina Guterstam, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-421, Fax -388, Mail presse@kzvh.de