PZR - Saubere Zähne und Prävention
Aktuelle KZBV-Umfrage zum Tag der Zahngesundheit
24. September 2018. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die Ergebnisse ihrer jährlichen Umfrage zu den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen bei der Professionellen Zahnreinigung (PZR) veröffentlicht. An der Erhebung für das Jahr 2018 haben sich einmal mehr zahlreiche Kostenträger beteiligt und standardisierte Fragen zu ihren PZR-Leistungen beantwortet. Die meisten der befragten Kassen gewähren Zuschüsse pro Jahr oder pro Termin, etwa im Rahmen von Bonusprogrammen oder speziellen Tarifen. Gefragt wurde zum Beispiel, wie sich die Leistung bei einer PZR gestaltet und ob der Kassenzuschuss die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte deckt. Ein Teil der Angebote basiert auf so genannten Selektivverträgen. Versicherte können die PZR dann nicht in der Praxis ihrer Wahl in Anspruch nehmen.
Warum ist die PZR eine so wirksame präventive Maßnahme?
Wer täglich mindestens zweimal gründlich Zähne putzt und zusätzlich noch die schwerer zugänglichen Zahnzwischenräume mit spezieller Zahnseide oder kleinen Bürstchen (Fachbegriff: Interdentalraumbürsten) reinigt, tut bereits viel für die Mundgesundheit. Aber auf Flächen, die Patientinnen und Patienten bei der täglichen Zahnpflege nur schwer erreichen, bilden sich bakterielle Beläge – genau dort setzt die PZR an! Sie unterstützt die tägliche Zahnreinigung, ersetzt diese aber nicht.
Beläge auf Zahnoberflächen, in den Zwischenräumen und in den so genannten Zahnfleischtaschen entfernen Zahnärztinnen und Zahnärzte oder geschultes Praxispersonal mit speziellen Handinstrumenten oder Geräten, die mit Ultraschall arbeiten. Das ist der Grund, warum die Behandlung „professionelle“ Zahnreinigung genannt wird: Es werden andere Instrumente genutzt, als Patienten zuhause verwenden. Bei der Behandlung werden auch Verfärbungen entfernt, die durch Tee, Kaffee oder Nikotin entstehen. Die PZR hat also nebenbei auch einen kosmetischen Effekt.
Bakterien setzen sich leichter auf rauen Oberflächen fest als auf glatten. Deshalb folgt bei einer PZR auf die eigentliche Reinigung eine Politur. Dabei werden nicht nur die Zähnflächen geglättet, sondern auch unebene Übergänge zu Füllungen und Zahnersatz. Um den fortlaufenden Mineralverlust des Zahnschmelzes zu verringern und die Remineralisation der Zähne zu erleichtern, wird anschließend Gel oder Lack mit hochkonzentriertem Fluorid aufgetragen. Dieser Vorgang führt zur örtlichen Bildung von Fluoriddepots, die für einen intakten Zahnschmelz wichtig sind.
Die PZR beugt Karies und Parodontitis vor
Auch Fragen und Tipps zur Mundhygiene sind bei einer PZR Pflichtprogramm. Ob Putzsystematik, Hilfsmittel zur Zahnzwischenraumreinigung oder Mundspülung – zur täglichen Pflege der Mundhöhle gehört einiges. Was für Patienten individuell wichtig ist, wird in der Praxis bei einer PZR ebenfalls besprochen. Eine PZR sorgt also nicht nur für ein strahlendes Lächeln. Sie ist auch elementarer Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzeptszur Vermeidung und Therapie von Volkskrankheiten wie Karies und Parodontitis, einer bakteriell bedingten Entzündung, die eine weitgehende Zerstörung des Zahnhalteapparates zur Folge haben kann.
Wie oft sollte eine PZR gemacht werden und was kostet sie etwa?
Meist reicht es aus, eine PZR zweimal pro Jahr machen zu lassen. Bei einem hohen Parodontitis-Risiko sind kürzere Abstände nötig. Wie oft eine PZR sinnvoll ist, empfiehlt im konkreten Fall die Zahnärztin oder der Zahnarzt. Die PZR ist keine regelhafte Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie viel die PZR kostet, hängt vor allem vom Aufwand ab. In der Regel dauert sie etwa 45 Minuten, manchmal aber auch 60 Minuten und mehr. Die PZR kostet etwa 80 bis 120 Euro. Je kürzer die Abstände zwischen den Behandlungen sind, desto kürzer ist meist auch die Dauer der Behandlung. Die Kosten pro Sitzung können sich dann ebenfalls verringern.
Die Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR für das Jahr 2018 können unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss kostenlos abgerufen werden.
Infokasten1
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Die KZBV vertritt die Interessen von mehr als 61.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich an der vertragszahnärztlichen Versorgung beteiligen und eine der größten Facharztgruppen bilden (Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte). Sie ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt eigenverantwortlich gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie unter anderem mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung der Zahnärzte. Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der GKV für etwa 70 Millionen Menschen maßgeblich mit.
Kai Fortelka, KZBV, Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 030 - 280 179 27, E-Mail: presse@kzbv.de