Patienten

Dentalamalgam

Bild Amalgam Fotolia

Informationen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften

Seit 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Dentalamalgam in der Europäischen Union (EU) verboten. Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V. (DGZMK) und die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung e. V. (DGZ) haben zur Information für Patientinnen und Patienten ein Infoblatt zusammengestellt.

Es fasst die wichtigsten Punkte zusammen:

  • Keine Gesundheitsgefahr: Intakte Amalgamfüllungen stellen für die Allgemeinbevölkerung kein Gesundheitsrisiko dar und sollten nicht prophylaktisch entfernt werden. Das Amalgamverbot von 2025 an basiert auf umweltpolitischen Zielen der EU.

  • Kein Austausch ohne Indikation: Ein Austausch sollte nur bei medizinischer Notwendigkeit, zum Beispiel bei Karies unter der Füllung oder beschädigten Füllungen, erfolgen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Austausch ohne Indikation nicht.

  • Bewährte Alternativen: Für eine notwendige Füllungstherapie stehen einige erprobte und bewährte alternative Materialien zur Verfügung. Die Auswahl des passenden Materials erfolgt individuell und in Abstimmung zwischen Zahnarzt und Patient, abgestimmt auf die jeweilige Situation.

 

Elektronische Patientenakte (ePA)

Informationen für Patientinnen und Patienten

Symbolbild_ePA_Smartphone_AdobeStock_Fotolia

Ab 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA), wenn sie im Vorfeld nicht widersprochen haben. Die ePA wird dann auch in zahnärztlichen Praxen eingeführt, zunächst nur in ausgewählten Regionen. Die Funktionen der ePA werden nach und nach in den folgenden Monaten und Jahren verfügbar sein.

Zum Start der ePA in zahnärztlichen Praxen informiert dieses Informationsblatt.

 

Kinder vor Karies schützen

Gesetzliche Kassen übernehmen das Auftragen von Fluoridlack bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr

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Grafik: © proDente

Sobald der erste Milchzahn sichtbar wird, sollten Eltern mit ihrem Kind einen Vorsorgetermin bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt wahrnehmen. Für Kinder zwischen dem 6. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr sehen die gesetzlichen Krankenkassen 6 zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen vor. Zusätzlich ist das Auftragen von Fluoridlack unabhängig vom Kariesrisiko seit 24. April 2024 Kassenleistung für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag. Fluoride fördern das Einlagern von Mineralien aus dem Speichel in den Zahnschmelz und härten ihn. Sie sind daher ein wirksamer Schutz vor Karies.     

 

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Teaser Zahn mit Spiegel_quadratisch

Was gehört zu einer PZR?

Die PZR ist eine Intensivreinigung der Zähne mit dem Ziel, möglichst alle Beläge auf den Zahnoberflächen und insbesondere der Zahnzwischenräume zu entfernen. Zudem können Verfärbungen auf Zahnoberflächen beseitigt werden, die etwa durch Tee, Kaffee oder Nikotin entstehen. Die Behandlung wird mithilfe verschiedener Spezialinstrumente und Geräte wie zum Beispiel Ultraschall durchgeführt. Mit einer fluoridhaltigen Paste werden anschließend die Zähne poliert sowie überstehende Kronen- und Füllungsränder geglättet. Zuletzt werden Gele oder Lacke mit Fluorid auf die Zähne aufgetragen. Das härtet den Zahnschmelz. So kann Karies effektiv vorgebeugt und zugleich das Aussehen der Zähne verbessert werden. Die Bakterienreduktion ist zudem ein wichtiger Beitrag zur Vorbeugung der Volkskrankheit Parodontitis, der chronischen Entzündung des Zahnhalteapparats.

Durch gewöhnliches Zähneputzen zuhause werden nicht alle Zahnflächen erreicht. Aber auch auf Flächen, die bei der täglichen Zahnpflege nur schwer erreicht werden, bilden sich bakterielle Beläge. Daher ist die PZR grundsätzlich für jede Patientin und jeden Patienten als Präventionsleistung empfehlenswert. Besonders profitieren Patienten mit Zahnersatz, festsitzenden Spangen oder mit Entzündungen des Zahnfleischs. Aber auch ältere Menschen oder Patienten, deren manuelle Fertigkeiten bei der Mundhygiene eventuell eingeschränkt sind, haben von einer PZR Vorteile. Diese unterstützt die tägliche Zahnreinigung, ersetzt diese aber nicht. Für Patientinnen und Patienten, bei denen eine Parodontitis bereits behandelt wurde, ist die regelmäßige professionelle Entfernung der Zahnbeläge eine wichtige Maßnahme, um den Behandlungserfolg zu sichern. Die PZR gehört nicht zu den Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten variieren und hängen vor allem vom jeweiligen Aufwand ab. Sie liegen laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung zwischen ca. 80 und 120 €. Die Behandlung dauert etwa 45 Minuten, manchmal auch 60 Minuten und länger.

 

Parodontitis-Behandlung

Neue Leistungen seit 1. Juli 2021 

Bild_PAR_Messung PSI_proDente

Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontalerkrankungen) haben seit 1. Juli 2021 Anspruch auf ein verbessertes zahnärztliches Behandlungsangebot bei Parodontitis. Sie können zukünftig von einer systematischen Diagnostik und Behandlung profitieren.

Konkret bedeutet das:

  • Zahnärztinnen und Zahnärzte erheben vor der Therapieplanung Stadium und Grad der Erkrankung, klären außerdem Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen ab. 

  • Nach Genehmigung des PAR-Plans werden im anschließenden Aufklärungs- und Therapiegespräch auf Basis der Befunde die weiteren möglichen Schritte besprochen. In diesem Gespräch soll auch vermittelt werden, wie wichtig es ist, dass Patientinnen und Patienten den Behandlungsprozess aktiv unterstützen. Angesprochen werden dabei Risikofaktoren für eine Parodontitis, wie z. B. das Rauchen. Im Rahmen der Mundhygieneunterweisung erhalten Patientinnen und Patienten dann hilfreiche Informationen, wie sie für eine möglichst gute Mundhygiene sorgen können.

  • Die Behandlung erfolgt dann in Form einer antiinfektiösen Therapie. Falls erforderlich, findet zudem ein chirurgischer Eingriff statt. Unterstützt werden kann dies in schweren Fällen mit einer Antibiotikatherapie.

  • Ein neuer Baustein der erweiterten Parodontitistherapie ist ein sogenanntes strukturiertes Nachsorgeprogramm: Patientinnen und Patienten erfahren nach der Behandlung der Parodontitis über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren intensive Betreuung durch ihre Zahnarztpraxis. Die Nachsorge umfasst Kontrolluntersuchungen, Zahnreinigungen, ggf. nochmalige Behandlung einzelner Zähne und Beratungen zur Mundhygiene in Abständen, die dem persönlichen Bedarf der Patienten und der Schwere ihrer Erkrankung entsprechen.

  • Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, sogenannte vulnerable Patientinnen und Patienten nach § 22a SGB V, bei denen eine systematische Parodontitistherapie nicht durchgeführt werden kann, erhalten zukünftig eine abgewandelte Behandlung auf Grundlage der allgemeinen PAR-Richtlinien. Das vorherige Antrags- und Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen fällt weg. So ist diesen Patientinnen und Patienten ein unbürokratischer Zugang zur PAR-Behandlung möglich.

Die einzelnen Schritte einer systematischen Diagnostik und Behandlung sogenannter Parodontopathien sind in der neuen Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis genau beschrieben. 

Buchratgeber für Patientinnen und Patienten

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen hat rund um dieses Thema einen Buchratgeber für Patientinnen und Patienten fachlich begleitet: Er informiert über Parodontitis und die Möglichkeiten, die gesetzlich Versicherten seit Mitte 2021 bei der Behandlung dieses Krankheitsbildes offenstehen. Die Publikation wurde im Jahr 2022 mit einem Sonderpreis ausgezeichnet.

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Gesund beginnt im Mund! Wie die richtige Zahnpflege vor Herzinfarkt & Co. schützen kann
James Deschner, Peter Erik Felzer
Govi – Imprint der Avoxa Mediengruppe, Gesundheit mit der Apotheke
2021, Softcover, 96 Seiten, mit zahlreichen Abbildungen
ISBN 978-3-7741-1583-5, PZN 17586777
E-Book-PDF: ISBN 978-3-7741-1584-2

 

Welcher Zahnersatz ist der Richtige für mich?

Trotz regelmäßiger zahnärztlicher Vorsorgetermine und grundsätzlich guter Mundhygiene müssen sich viele Patientinnen und Patienten früher oder später mit dem Thema Zahnersatz befassen. Um dem entsprechend großen Informationsbedarf zu diesem komplexen Thema gerecht zu werden, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) eine neue allgemeinverständliche Patienteninformation zu diesem Thema veröffentlicht.

Die neue Broschüre „Zahnersatz - Therapien, Kosten und Beratung“ informiert Patientinnen und Patienten über verschiedene Arten von Zahnersatz und deren Eignung für bestimmte Versorgungssituationen. Die Publikation zeigt auch beispielhaft auf, welche Kosten die Kasse übernimmt. Wissenschaftlicher Berater bei der Erarbeitung von Texten und Grafiken war Prof. Dr. med. dent. Florian Beuer MME, Direktor für Zahnärztliche Prothetik, Funktionslehre und Alterszahnmedizin am Centrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Charité/Universitätsmedizin Berlin.

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Weitere Informationen der KZBV zu Zahnersatz
Wenn Zähne verloren gehen oder so stark zerstört sind, dass sie nicht mehr mit einer Füllung versorgt werden können, ist in der Regel Zahnersatz erforderlich. Die moderne Zahnmedizin bietet dafür viele Möglichkeiten an Versorgungslösungen. Meist kommen für einen Befund allerdings verschiedene Therapien in Frage, zwischen denen sich Patientinnen und Patienten nach umfassender Aufklärung und Beratung gemeinsam mit ihrer behandelnden Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt entscheiden können.

Die Website www.informationen-zum-zahnersatz.de informiert über Zahnersatzarten oder mögliche Kosten einer Behandlung. Zudem wird die Initiative „Zahnärztliche Zweitmeinung“ vorgestellt und eine Übersicht über die zahnärztlichen Beratungsstellen gegeben, bei denen Patienten bei Bedarf kostenfrei und deutschlandweit eine zweite Meinung einholen können. Die neue Broschüre „Zahnersatz – Therapien, Kosten und Beratung“ kann in Deutsch sowie in den Hauptmigrantensprachen auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/informationsmaterial kostenfrei als PDF-Datei heruntergeladen werden oder als gedrucktes Einzelexemplar bestellt werden. Praxen können Sets mit gedruckten Exemplaren zum Selbstkostenpreis über den Webshop der KZBV beziehen.  

 

Festzuschüsse bei Zahnersatz

Gesetzlich krankenversicherte Patienten erhalten von ihrer Krankenkasse zum Zahnersatz feste Zuschüsse. Die Kosten der Behandlung, die über diesen Zuschuss hinausgehen, müssen Versicherte als Eigenanteil leisten. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen bei einer Versorgung mit Zahnersatz sind zum 1. Oktober 2020 erhöht worden: Die Zuschüsse decken nun 60 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab (vorher 50 %).

Gesetzlich Versicherte erhalten höhere Festzuschüsse zum Zahnersatz, wenn sie mindestens einmal pro Jahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben. Als Nachweis dient das zahnärztliche Bonusheft, in dem die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt die Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert. Für Versicherte mit vollständigem Bonusheft über 5 Jahre trägt die gesetzliche Krankenversicherung seit 1. Oktober 2020 70 %, für Versicherte mit vollständigem Bonusheft über 10 Jahre 75 % dieser Kosten.

Wissenswertes rund um die Versorgung mit Zahnersatz, den Heil- und Kostenplan (HKP), Festzuschüsse und das zahnärztliche Bonusheft vermitteln die Website www.informationen-zum-zahnersatz.de und die Patienteninformation der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.   

 

Zahnärztliche Vorsorge für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung

 Bild_Screenshot_Video KZBV zahnärztliche Prävention Pflegebedürftige_14.8.2020  

Screenshot: KZBV (https://www.kzbv.de/versorgungsangebote-fuer-menschen-mit.1362.de.html)

 

Neues Video vermittelt Überblick über zahnärztliche Versorgungsangebote zu Hause, in Heimen und Einrichtungen

Für Menschen mit Pflegebedarf oder Beeinträchtigungen gibt es, neben den regulären Vorsorgeuntersuchungen, zusätzliche zahnärztliche Vorsorgeleistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen einmal im Kalenderhalbjahr übernommen werden. Diese Leistungen kann der Zahnarzt in seiner Praxis, bei Bedarf aber auch in der Wohnung der Patienten, einer Wohngemeinschaft oder in einer Pflegeeinrichtung erbringen.

Im Video der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) lernen Patienten und Angehörige den Umfang der zusätzlichen zahnärztlichen Leistungen kennen und erhalten Hinweise zur zahnärztlichen Versorgung zu Hause, in Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen. Zusätzlich wird über Regelungen zu Krankenfahrten und -transporten bei einer Behandlung in der Zahnarztpraxis informiert.

Zu den zusätzlichen zahnärztlichen Vorsorgeleistungen zählen die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung über richtige Zahn- und Mundpflege sowie die Entfernung von harten Zahnbelägen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen zu senken sowie die Mundgesundheit Betroffener zu erhalten und zu verbessern.

Mehr Informationen erhalten Patienten, Angehörige, Pflegepersonal und Praxen auf der Themenwebsite der KZBV.

 

Mundgesund von Anfang an

Informationen für werdende Eltern

Bild Titel Faltblatt für Schwangere

Der 4-Seiter enthält Wissenswertes rund um Mund- und Zahnpflege von Anfang an. Bilder zeigen zum Beispiel auch, wie sich Babys schon früh an die Mundpflege gewöhnen lassen. Werdende Eltern erhalten das Faltblatt in ihrer Frauenarztpraxis oder hier zum Downloaden.

 

Für gesunde Zähne von Anfang an

Kinder-U-Heft_Titel

Das zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft wurde aktualisiert, mit Hinweisen zu Früherkennungsuntersuchungen ab dem 6. Lebensmonat des Kindes.

Eltern erhalten das Heft bei ihrem Zahnarztbesuch oder hier zum Downloaden.

   

Karies vermeiden

Fluoride in Zahnpasta

 Bild Zahnbürste mit Creme_123RF

„Die Verwendung fluoridhaltiger Zahnpasta ist eine der wirksamsten kariespräventiven Maßnahmen. Deren ausgezeichnete kariesprophylaktische Wirksamkeit wurde in vielen Studien belegt", stellt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf ihrer Website fest. 

Informationen zum Thema „Zahnschutz durch Fluoride“ sind auch verfügbar auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

 

Bild Zahnbürsten mit Creme_Frontansicht_123RF

„Die herausragende kariesprophylaktische Wirksamkeit von Fluoridzahnpasten wurde in vielen Studien belegt“ – darüber informierten die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ), die Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bereits im Jahr 2018 in einer gemeinsamen Stellungnahme. Hintergrund waren die Werbemaßnahmen eines Unternehmens, dessen Zahnpastaprodukt die Zähne angeblich vor Karies schützt, obwohl es kein Fluorid enthält. Die drei Fachorganisationen sind sich einig, dass die werblichen Aussagen des Unternehmens keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage haben. Dagegen sind Fluoride „weltweit sehr gründlich untersucht. Die herausragende kariesprophylaktische Wirksamkeit von Fluoridzahnpasten wurde in vielen Studien belegt“.