Patienten

Unser Serviceangebot

Bild Wer wie was Fotolia

1. Worüber können sich Patienten bei der Patientenberatung informieren?

Die Patientenberatungsstelle der KZV Hessen beantwortet Fragen von gesetzlich Krankenversicherten zu zahnmedizinischen Maßnahmen und Verfahren (zum Beispiel, wenn es um Zahnersatz geht), zu Kosten und zu den Rechten als Patient.
 

2. Was kann die Patientenberatung nicht leisten?

Die Patientenberatungsstelle der KZV Hessen erteilt keine Rechtsberatung und trifft auch keine endgültige Entscheidung bei streitigen Sachverhalten. Des Weiteren kann die KZVH auch nicht über die Richtigkeit bei vermuteten Behandlungsfehlern entscheiden. Die KZV Hessen gibt selbst keine Gutachten in Auftrag.
 

3. Wie kann die Patientenberatung weiterhelfen?

Fragen von Patienten beantwortet die Beratungsstelle je nach Art der eingehenden Frage telefonisch oder schriftlich. Bestehen zwischen Patient und Zahnarzt unterschiedliche Auffassungen, setzt sich die Patientenberatungsstelle vermittelnd ein. Wenn der behandelnde Zahnarzt zum Sachverhalt befragt werden soll, benötigt die Beratungsstelle wegen der bestehenden Schweigepflicht vom Patienten eine der unter Punkt 5 aufgeführten Erklärungen.

4. Wer beantwortet die Fragen der Patienten?

Die von Patientenseite gestellten Fragen beantworten zahnmedizinisch geschulte Mitarbeiter. Sollte es erforderlich sein, halten sie Rücksprache mit Juristen und Zahnärzten, um Patienten in ihrem individuellen Fall weiterhelfen zu können.

5. Welche Unterlagen sind erforderlich?

Um eine Patientenanfrage bearbeiten und prüfen zu können, braucht die Patientenberatungsstelle der KZV Hessen die jeweiligen Rechnungen und Kostenpläne, sofern sie bereits vorliegen. Soll der behandelnde Zahnarzt eine Stellungnahme dazu abgeben, braucht die Beratungsstelle vom Patienten eine Erklärung, die den Zahnarzt von der zahnärztlichen Schweigepflicht entbindet (siehe Punkt 3). Die entsprechenden Formulare sind hier hinterlegt:

Schweigepflichtentbindungserklärung
Schweigepflichtentbindungserklärung für Betreuer und Erziehungsberechtigte

Die ausgefüllten Formulare sowie alle notwendigen Dokumente können Sie per E-Mail oder in Kopie per Post an die KZV Hessen senden (siehe Kontaktdaten unter Punkt 7).

6. Welches Informationsmaterial gibt es?

Die KZV Hessen hat für Patienten übersichtliche, leicht verständliche Broschüren zusammengestellt, die sich auch zum Downloaden eignen.
Hier geht es zu Broschüren und Patienteninformationen.
Darüber hinaus hat die KZV Hessen für die Patienten eine FAQ-Liste mit häufig aufkommenden Fragen erstellt.

7. Wie kommen Patienten mit der Patientenberatung in Kontakt?

Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Patientenberatung:

per Telefon: 069 6607-281, montags - donnerstags von 8.30 - 14 Uhr

per Mail: patienten(at)kzvh.de

per Post:

KZV Hessen
Patientenberatung
Lyoner Str. 21
60528 Frankfurt