Patienten

Patientenberatung

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Jeder Mensch ist individuell. Das gilt auch für seine Zähne: die Anzahl und den Zustand der Zähne sowie die Beschaffenheit der Mundregion. Diesen so genannten Befund ermittelt der Zahnarzt bei einer zahnmedizinischen Untersuchung des Patienten.

In der Zahnmedizin gibt es je nach Befund häufig verschiedene Therapien, welche sich im Hinblick auf die Kosten und das spätere Erscheinungsbild unterscheiden können. Patienten fällt es daher oft schwer, sich zwischen den verschiedenen Möglichkeiten zu entscheiden.

Grundsätzlich gilt:

Wer gesetzlich versichert ist, wendet sich bei Fragen an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH; siehe Randspalte). Dies gilt auch, wenn es einmal zu Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Krankenkasse kommen sollte.

Wer privat versichert ist, wendet sich bei Fragen an die Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH).

Beratung in der zahnärztlichen Praxis:

Bei Fragen zur zahnärztlichen Behandlung oder zu Kassenleistungen ist der behandelnde Zahnarzt erster Ansprechpartner. Alle Zahnärzte haben ihren Patienten gegenüber eine Aufklärungspflicht. Dazu gehören Informationen über Befund, Diagnose sowie den geplanten Verlauf der Behandlung. Außerdem klärt der Zahnarzt über mögliche Alternativen bei der Therapie auf, nennt die individuellen Vor- und Nachteile der jeweiligen Versorgung und informiert auch über entstehende Kosten. In der Regel empfehlen Zahnärzte ihren Patienten eine bestimmte Form der Behandlung. Wenn Patienten Fragen dazu haben oder nicht sicher sind, für welche der möglichen Therapien sie sich entscheiden sollen, sprechen sie das am besten offen an. Ein klares Wort hilft oft, Missverständnisse zu vermeiden. Der Zahnarzt kennt seine Patienten, vorangegangene Behandlungen und Befunde am besten.

Beratung außerhalb der Zahnarztpraxis:

Auch außerhalb der Zahnarztpraxis können Patienten sich Rat holen. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH) unterhält eine Patientenberatungsstelle: Gesetzlich Versicherte können dort kostenfrei telefonisch fachkundige Informationen einholen. Die Beratungsstelle gibt Auskunft über neue Behandlungsmethoden und Therapiemöglichkeiten sowie Risiken bei Eingriffen. Sie beantwortet Fragen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse und informiert über Zahnärzte vor Ort. Liegt der Verdacht auf einen zahnärztlichen Behandlungsfehler vor, gibt die Beratungsstelle Hinweise zur weiteren Vorgehensweise. Auch bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Patient und Zahnarzt oder Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse bietet die KZV Hessen über ihre Patientenberatungsstelle Hilfe an.

Zweitmeinung zum Zahnersatz:

Heil- und Kostenplan mit Copyright

Braucht ein Patient Zahnersatz und hat bereits einen Heil- und Kostenplan von seinem behandelnden Zahnarzt erhalten, kann er eine neutrale zweite Meinung dazu einholen. Die Patientenberatung der KZV Hessen berät – ggf. mit Unterstützung erfahrener Zahnersatzgutachter – Patienten kostenfrei rund um dieses Thema. Folgende Voraussetzungen sollten gegeben sein, wenn ein Patient bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Zweitmeinung einholen möchten:

  • Es geht um Zahnersatz.

  • Der Patient ist gesetzlich krankenversichert.

  • Ihm liegt ein konkreter Heil- und Kostenplan bereits vor.

  • Es wurde bisher kein Gutachten dazu erstellt.

  • Eine Kostenzusage der Krankenkasse liegt noch nicht vor.

Weitere Informationen erhalten Patienten hier.

Den Ablauf einer Zahnersatzbehandlung – von der Extraktion eines Backenzahns über die Entscheidung für eine Zahnersatzversorgung bis hin zur Abrechnung mit Krankenkasse und Zahnarzt – zeigt ein 3½-minütiger Kurzfilm der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):

Video