Lexikon A–Z
Zweitmeinung
Ein Patient hat das Recht, den Rat eines zweiten Zahnarztes einzuholen, wenn er mit der von seinem Zahnarzt vorgeschlagenen Behandlung nicht einverstanden ist oder Zweifel hat. Auch vor größeren Eingriffen kann es sinnvoll sein, um Chancen und Risiken der Operation besser abschätzen zu können. Für gesetzlich Krankenversicherte ist dies kostenlos.
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland unterhalten Beratungsstellen, an die sich jeder Patient wenden kann. Deren Adressen und Telefonnummern finden Sie hier, weitere Beratungsstellen außerdem über die folgende Website:
www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de
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