Patienten

Lexikon A–Z

GOZ


Abkürzung für "Gebührenordnung für Zahnärzte". Sie enthält die vom Bundesgesundheitsministerium per Verordnung festgelegten Tarife für private Behandlungen, also für Privatpatienten beim Zahnarzt. Bei besonderen Leistungen kann der Zahnarzt den GOZ-Satz mit einem Steigerungsatz (ohne schriftliche Begründung bis zum 2,3-fachen Wert) multipliziert berechnen.


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