Lexikon A–Z
Approbation
Die staatliche Zulassung als Zahnarzt nach bestandenem Examen. Sie berechtigt, als Zahnarzt zu arbeiten und eine eigene Praxis zu eröffnen. Um gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln zu dürfen, ist außerdem eine Zulassung nötig, deren Bedingungen die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen und Zahnärzten festlegen.
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