Elektronische Patientenakte (ePA)
Ab 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA), wenn sie im Vorfeld nicht widersprochen haben. Die ePA wird dann auch in zahnärztlichen Praxen eingeführt, zunächst nur in ausgewählten Regionen. Die Funktionen der ePA werden nach und nach in den folgenden Monaten und Jahren verfügbar sein.
Zum Start der ePA in zahnärztlichen Praxen informiert dieses Informationsblatt.