Vorbereitungszeiten
Art der unselbstständigen Tätigkeit | Anrechnung bis zu: | Anmerkungen |
Assistent eines zugelassenen Vertragszahnarztes | 24 Monaten | |
Universitätszahnklinik oder Zahnstation der Bundeswehr | 21 Monaten | 3 Monate Tätigkeit bei einem Vertragszahnarzt erforderlich |
Zahnstation eines Krankenhauses oder des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder in Zahnkliniken | 18 Monaten | 6 Monate Tätigkeit bei einem Vertragszahnarzt erforderlich |
Selbstverständlich sind auch Kombinationen möglich. |
Hinweise
Voraussetzung für eine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit ist eine Registereintragung, für die wiederum der Nachweis einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit erforderlich ist.
Assistententätigkeiten im Ausland können Anerkennung finden, sofern diese in vergleichbaren Zahnkliniken abgeleistet wurden und eine patientenbezogene Tätigkeit in allen zahnmedizinischen Bereichen nachträglich bescheinigt wird.
Anerkannt werden auf die geforderte zweijährige Vorbereitungszeit bis zu 18 Monate, sofern eine mindestens ununterbrochene halbjährige und ganztätig ausgeübte Assistententätigkeit bei einem in Deutschland niedergelassenen Vertragszahnarzt abgeleistet wird.
Auf die gesetzlich vorgeschriebene Vorbereitungszeit nicht angerechnet werden können beispielsweise
- Tätigkeiten in einer Privat-Praxis
- Tätigkeiten mit einer Dauer von weniger als 3 Wochen