Strukturfonds
KZVH bildet Strukturfonds zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung
Im Rahmen der 11. Ordentlichen Vertreterversammlung (VV) der KZVH, die am 24. Juni 2022 in Frankfurt stattfand, beschloss die hessische Vertragszahnärzteschaft, einen Strukturfonds zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung und zur Abwendung von zukünftigen Versorgungsengpässen zu bilden.
Mit Hilfe von Zuschüssen aus dem Strukturfonds sollen gezielt Neuniederlassungen bzw. Praxisübernahmen sowie Anstellungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten in „besonders förderfähigen“ bzw. „förderfähigen“ Gemeinden und Stadtteilen unterstützt werden. Je nach förderfähiger Region wird die Niederlassung freiberuflicher Zahnärztinnen und Zahnärzte mit 90.000 € bzw. 48.000 €, eine Festanstellung mit bis zu 1.000 € gefördert.
Die Festlegung der Fördergebiete erfolgt halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres durch den Vorstand der KZV Hessen. Dafür wird ein eigener Index, d. h. ein „Strukturfonds-Versorgungsgrad“ ermittelt, in den sowohl die Altersstruktur der im Gebiet niedergelassenen Vertragszahnärzteschaft als auch andere infrastrukturelle Faktoren einfließen können. Um die betroffenen Planungsbereiche kleinräumig betrachten zu können, wird dieser Versorgungsgrad zudem auf Gemeindeebene berechnet, sodass eine Differenzierung der Fördersummen möglich ist.
Landkreise der Fördergebiete ab 1. Januar 2025
zahnärztlich | kieferorthopädisch |
Darmstadt-Stadt | Groß-Gerau |
Landkreis Kassel | Hersfeld-Rotenburg |
Odenwaldkreis | Odenwaldkreis |
Rheingau-Taunus-Kreis | Schwalm-Eder-Kreis |
Vogelsbergkreis | Vogelsbergkreis |
Waldeck-Frankenberg |
Detaillierte Infos zu den förderfähigen Gemeinden finden Sie in der rechten Spalte unter "Fördergebiete".