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Amalgamverbot

Änderung der Gebührenposition Nr. 13 BEMA

Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht mehr verwendet werden. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Anpassung der Gebührenposition Nr. 13 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen (BEMA).

Nähere Informationen dazu sind im Mitgliederbereich der KZVH-Website abrufbar.

 

 

 

 

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Herbstzeit ist Sammel- und Bastelzeit. Sammeln lohnt sich aber nicht nur für Naturfreunde und Bastelfans: Für gesetzlich Versicherte macht es spätestens im Herbst Sinn, einen Blick in ihr zahnärztliches Bonusheft zu werfen …

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