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Begrenzung der Finanzmittel gefährdet Patientenversorgung

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Als einen schwarzen Tag für das Gesundheitswesen in Deutschland hatte die Zahnärzteschaft die Verabschiedung des GKV-FinStG am 20. Oktober 2022 bezeichnet
Symbolfoto: Pinkypills - iStock

Nach dem Krisengipfel: Stellungnahme zur Entbudgetierung der Hausärzte

Frankfurt am Main, 11. Januar 2024. Nach dem sogenannten Krisengipfel hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach angekündigt, die Begrenzung der Finanzmittel für die hausärztliche Versorgung aufzuheben. Der Forderung, auch für niedergelassene Fachärzte die Mittelbegrenzung aufzuheben, erteilte er eine Absage. Auch für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte ist damit die Hoffnung auf eine adäquate Vergütung im Sinne der Patientenversorgung in weite Ferne gerückt.

„Wiederholt hat die Zahnärzteschaft darauf hingewiesen, welche negativen Auswirkungen die Wiedereinführung der strikten Budgetierung durch das GKV-FinStG für die Versorgung der Patientinnen und Patienten haben wird“, sagt Dr. Niklas Mangold, stv. Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. „Vor allem mit Blick auf die erst Mitte 2021 eingeführte neue Richtlinie zur Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis bewirken die Sparmaßnahmen deutliche Leistungskürzungen. Und das bei der Behandlung einer Erkrankung, die mit Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und weiteren schweren Allgemeinerkrankungen in Wechselwirkung steht. Jeder Cent, der hier eingespart wird, zieht um ein Vielfaches höhere Folgekosten für die Behandlung der genannten Allgemeinerkrankungen nach sich.“

Zudem wirkt die Begrenzung der Finanzmittel der Aufrechterhaltung einer wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung entgegen, vor allem in ländlichen Regionen. „Nachwuchskräfte schauen sich sehr genau an, auf welche Rahmenbedingungen sie sich einlassen, bevor sie sich für eine Praxisübernahme entscheiden“ sagt Dr. Mangold. „Bewährte inhabergeführte Praxisstrukturen sind auch vor diesem Hintergrund gefährdet. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherstellung der Patientenversorgung, auf eine zeitnahe Terminvergabe und auf die zügige Durchführung sinnvoller Behandlungsstrecken“. Die Aufhebung der Budgetierung auch für Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte ist aus Sicht der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen mit Blick auf eine gute, wohnortnahe und zeitgemäße Patientenversorgung unumgänglich.
 

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Chronologie der Ereignisse

1. Juli 2021: Die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen“ tritt in Kraft. Damit folgt das wichtigste Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitswesen den langjährigen Bemühungen der Zahnärzteschaft, die Volkskrankheit Parodontitis unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der zahnmedizinischen Erkenntnisse und des zahnmedizinischen Fortschrittes adäquat behandeln zu können.

4. Juli 2022: Der Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) wird veröffentlicht. Das Gesetz sieht für die Jahre 2023 und 2024 Regelungen vor, die faktisch einer drastischen Vergütungskürzung für die Zahnärzteschaft und einem Rückfall in die Zeit strikter Budgetierung gleichkommen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) warnt in einer Pressemitteilung noch am selben Tag vor den Folgen für die zahnmedizinische Versorgung. Zudem macht die KZBV darauf aufmerksam, dass der Anteil der zahnärztlichen Ausgaben an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich von knapp 9 Prozent im Jahr 2000 auf 6,25 Prozent im Jahr 2021 gesunken ist: „Das zeigt, dass von unserem Versorgungsbereich kein Finanzrisiko ausgeht“.

8. Juli 2022: Auch die KZV Hessen bekundet in einer Pressemitteilung ihr Entsetzen über die Entscheidung des BMG: „Mit den Leistungsbeschränkungen, die das GKV-Finanzstabili-sierungsgesetz mit Blick auf den vorliegenden Entwurf erwarten lässt, wird die Umsetzung der erst vor 1 Jahr in Kraft getretenen Parodontitis-Richtlinie und die gerade erst eingeführte neue Behandlungsstrecke für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ad absurdum geführt“.

13. Juli 2022: Die KZBV fordert den Bundesgesundheitsminister mit Nachdruck auf, unter allen Umständen auf die Wiedereinführung einer strikten Budgetierung im Verbund mit Honorarkürzung zu verzichten und veröffentlicht eine ausführliche Stellungnahme.

28. Juli 2022: In einer Pressemitteilung kritisiert die KZBV den Kabinettsbeschluss zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und benennt erneut die von ihr befürchteten Negativfolgen für die Patientenversorgung, vor allem mit Blick auf die vom G-BA „im Konsens und mit Genehmigung des Gesundheitsministeriums in Kenntnis der dafür erforderlichen Finanzmittel“ beschlossene Richtlinie zur Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis: „Für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung stellt die neue Parodontitis-Versorgungsstrecke einen Quantensprung dar“.

16. September 2022: In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf für das GKV-Finanz-stabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) folgt der Bundesrat den Empfehlungen seines Gesundheitsausschusses und fordert, die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Behandlungsstrecke aus der zahnärztlichen Budgetierung herauszunehmen.

Auch der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein äußert in seiner ersten Bundesratsrede deutliche Kritik am „Lauterbach-Gesetz“: „Das vorliegende Gesetz ist eine Feigenblatt-Reform. Er ist mutlos, unverantwortlich und ein Affront gegenüber dem Gesundheitswesen, das während der Pandemie Großes geleistet hat“.

22. September 2022: Gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) veröffentlicht die KZBV eine ausführliche Stellungnahme zum Regierungsentwurf des GKV-FinStG und zur diesbezüglichen Stellungnahme des Bundesrates vom 16. September 2022. In ihrer Stellungnahme begründet die Zahnärzteschaft ihre Haltung fachlich fundiert und sachgerecht.

26. September 2022: Die KZV Hessen informiert in einer Pressemitteilung darüber, dass auch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) im Gesundheitsausschuss des Bundesrates dafür plädiert hat, die Parodontitistherapie aus der im Gesetzesentwurf geplanten Budgetierung für zahnärztliche Leistungen herauszunehmen und dadurch zu erhalten. Mehr als 1.800 hessische Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte unterzeichneten zudem einen Protestbrief an Prof. Dr. Karl Lauterbach.

11. Oktober 2022: Der Vorstandsvorsitzende der KZBV Dr. Wolfgang Eßer weist in einem rund 3-minütigen Video auf die Gefahren hin, die mit den im GKV-FinStG vorgesehenen Budgetkürzungen verbunden sind.

20. Oktober 2022: Der Bundestag beschließt das GKV-FinStG.

24. Oktober 2022: In einer gemeinsamen Pressemitteilung bekunden KZV Hessen und Landeszahnärztekammer Hessen ihre Fassungslosigkeit: „Bis zuletzt hatten alle an der medizinischen Versorgung in Deutschland Beteiligten gehofft, dass dieses Gesetz nicht Wirklichkeit werden möge. Denn es bedeutet eine massive Schwächung des Gesundheitssystems hierzulande – zulasten der Patientinnen und Patienten“.

15. November 2022: Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) tritt in Kraft. Der Honorarzuwachs für Zahnärztinnen und Zahnärzte wird begrenzt.

1. Juni 2023: Die KZBV startet im Verbund mit der KZV Hessen und allen anderen Länder-KZVen die Kampagne ZÄHNE ZEIGEN.

29. September 2023: KZBV und Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) veröffentlichen einen gemeinsamen Evaluationsbericht. Er belegt die fatalen Auswirkungen der aktuellen Sparpolitik auf die zahnmedizinische Versorgung. Die KZBV fasst in einer Pressemitteilung die wichtigsten Ergebnisse zusammen.

19. Oktober 2023: Notruf der Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerschaft: Die Freien Heilberufe bitten in einer gemeinsamen Pressekonferenz und Pressemitteilung Bundeskanzler Olaf Scholz um Unterstützung.

9. Januar 2024: Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach trifft sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft zu einem „Krisengipfel“. Die Kernthemen: Entbudgetierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung. Die Ergebnisse des Treffens stoßen auf herbe Kritik verschiedener ärztlicher Körperschaften, Organisationen und Verbände.
 

KZV Hessen, Regina Lindhoff, Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail: presse@kzvh.de

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