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Parodontitistherapie erhalten!

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Entzüngungen des Zahnfleischs bleiben nicht im Mund. Zu den möglichen Folgen einer Parodontitis zählen Herzinfarkte, Schlaganfälle, Diabeztes, Lungen- und Nierenerkrankungen - Foto: proDente

Frankfurt am Main, 26. September 2022. Seit Mitte 2021 sollen gesetzlich Versicherte neue Behandlungsmöglichkeiten bei Parodontitis wahrnehmen können. Diese Möglichkeiten stellt das vom Bundesgesundheitsministerium geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) allerdings erheblich in Frage. Auf Initiative der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen stimmte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) im Gesundheitsausschuss des Bundesrates dafür, die Parodontitistherapie aus der im Gesetzesentwurf geplanten Budgetierung für zahnärztliche Leistungen herauszunehmen und dadurch zu erhalten. Nach der am 23. September erfolgten ersten Lesung im Bundestag liegt der Gesetzesentwurf nun dem zuständigen Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung vor. Das Gesetz soll voraussichtlich Ende Oktober 2022 verabschiedet werden.

„In Gesprächen mit dem HMSI ist es der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen gelungen, auf die große Bedeutung der neuen präventionsorientierten Behandlungsstrecke für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten aufmerksam zu machen. Das Ministerium hat sich davon überzeugt, dass die neue PAR-Behandlungsstrecke weiterhin ermöglicht werden sollte, um der Volkskrankheit Parodontitis wirksam begegnen zu können“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der KZV Hessen.

Nach Aufruf der KZV Hessen unterzeichneten mehr als 1.800 hessische Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte einen Protestbrief an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. Darin machten sie deutlich, dass die Mund- und Allgemeingesundheit von insgesamt 30 Millionen betroffenen Patientinnen und Patienten in Deutschland gefährdet ist, wenn das GKV-FinStG mit den darin vorgesehenen Maßnahmen Realität wird.

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GKV-Versorgung bei Parodontitis
Seit Juli 2021 stehen gesetzlich Versicherten in Zahnarztpraxen bei der Behandlung von Parodontitis neue Möglichkeiten offen – angesichts der weiten Verbreitung dieser Volkskrankheit ein Meilenstein in der zahnärztlichen Versorgung gesetzlich Versicherter.

Bei Parodontitis handelt es sich um eine lebenslange Erkrankung. Entzündungen des Zahnfleischs bleiben nicht im Mund: Zu den möglichen Folgen einer Parodontitis zählen zum Beispiel Herzinfarkte, Schlaganfälle, Diabetes, Lungen- und Nierenerkrankungen. Parodontitis gehört zu den häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit.

KZV Hessen, Regina Lindhoff, Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail presse@kzvh.de

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