Impfung durch Zahnärzte
Symbolfoto: AdobeStockGemeinsame Position von BZÄK und KZBV
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Berlin, 1. Dezember 2021. Die Gesundheitsministerkonferenz hat den Bundesgesetzgeber am Montag, dem 29. November dazu aufgerufen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheker in die laufende Impfkampagne gegen das Corona-Virus mit einzubeziehen. Dazu erklärten Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):
„Angesichts der viel zu hohen Infektionszahlen mit Rekordwerten steht die Zahnärzteschaft bereit, bei der dringend notwendigen Beschleunigung der Impfkampagne die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen. Wir müssen in dieser besonderen Ausnahmesituation alle verfügbaren Kräfte des Gesundheitssystems bündeln, um die vierte Corona-Welle zu brechen. Mit ihrer Expertise und Fachkompetenz hat die Zahnärzteschaft frühzeitig in der Pandemie ihre grundsätzliche Unterstützung bei Test- und Impfmaßnahmen angeboten. Gerade im Hinblick auf schnelle und flächendeckende Impfungen ist es jetzt wichtig, die notwendigen, insbesondere auch personellen Ressourcen bereitzustellen, um die aktuell besonders großen Herausforderungen im Kampf gegen das Virus schnell und effektiv zu bewältigen.
Zahnärzte und ihre Teams sind deshalb selbstverständlich bereit, bei der notwendigen Beschleunigung der Impfungen ärztliche Kollegen zunächst in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren zu unterstützen. Falls die pandemische Lage dies erfordern sollte, können darüber hinaus perspektivisch auch Impfungen in Zahnarztpraxen in Betracht gezogen werden. Hierfür fehlen derzeit jedoch noch entsprechende Voraussetzungen wie etwa Software-Tools. Mit Blick auf die medizinische Expertise sind Zahnärztinnen und Zahnärzte gut vorbereitet. Sie wenden in den Praxen häufig Medikamente an oder verordnen diese, so dass sie es gewohnt sind, sich auf deren spezielle Anforderungen und Nebenwirkungen vorzubereiten und einzustellen. Der technische Prozess des Injizierens (Spritzen) gehört zur täglichen zahnärztlichen Arbeit.
Ein systemisches Tätigwerden der Zahnärzteschaft zur Unterstützung der Impfkampagne ist dabei ausdrücklich nicht in Konkurrenz zur Ärzteschaft zu verstehen. Da Impfen eine rein ärztliche und keine zahnärztliche Leistung ist, müssen für Impfungen durch die Zahnärzteschaft schnellstmöglich die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden. Gesetzgeber und Versicherungsträger sind aufgerufen, die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen und Haftungsfragen abzuklären, die sich bei Impfungen durch Zahnärzte stellen. Die Zahnärzteschafft begrüßt, wenn der Bundesgesetzgeber die Anregung durch die Gesundheitsminister der Länder zu einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage zeitnah aufgreift und ein niedrigschwelliges, bürokratiearmes Impfangebot schafft. Zugleich sollte nicht das große Engagement der Kolleginnen und Kollegen durch unverhältnismäßig hohe Auflagen und Hürden ausgebremst werden.“
KZBV: Kai Fortelka, Tel.: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte, Tel.: 030 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de