Presse

Bundestag beschließt Maßnahmen zum Erhalt der Versorgungsstrukturen im Bereich der zahnärztlichen Versorgung

Bild Paragraphen

Die KZBV zu den abschließenden Beratungen des GPVG

Berlin, 26. November 2020 – Der Bundestag hat im Rahmen der abschließenden Beratungen zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) strukturerhaltende Maßnahmen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung beschlossen.

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „Wir begrüßen die heute getroffene Entscheidung des Bundestages. Mit den Änderungen hat der Gesetzgeber wesentliche Teile unserer Vorschläge aufgegriffen, um die Krisenreaktionsfähigkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung während der anhaltenden Pandemie zu gewährleisten. Zum einen erhalten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit, gerade junge Praxen, die durch die Folgen der Pandemie existenziell bedroht sind, unter angemessener Beteiligung der Krankenkassen finanziell zu unterstützen, auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass diese Unterstützung für alle in Not geratenen Praxen ermöglicht worden wäre. Mit den Regelungen wird zum anderen die Zahlungsfähigkeit der KZVen durch eine rückzuzahlende Liquiditätshilfe auch im Jahr 2021 gesichert.

Darüber hinaus werden die Gesamtvertragspartner auf der Landesebene in die Lage versetzt, pandemiebedingte Verwerfungen auszugleichen. Mit diesen gesetzlichen Regelungen werden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, um auch in der aktuellen zweiten Welle der Pandemie die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung der gesamten Bevölkerung wohnortnah, flächendeckend und qualitätsgesichert unter Einhaltung höchster Infektionsschutzmaßnahmen auch zukünftig sicherstellen zu können.

Losgelöst von den gesetzlichen Regelungen sind wir bestrebt, in Vertragsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband einen angemessenen ‚Pandemiezuschlag‘ für den extrem gestiegenen Aufwand bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten unter
Pandemiebedingungen zu vereinbaren.“

Infokasten1

Der beschlossene Gesetzentwurf zum GPVG sieht vor, dass die Krankenkassen auch im Jahr 2021 90 Prozent der gezahlten Gesamtvergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen des Jahres 2019 als Abschlagszahlung an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen leisten sollen. Übersteigt die von den Krankenkassen an eine KZV im Jahr 2020 gezahlte Gesamtvergütung die im Jahr 2020 erbrachten vertragszahnärztlichen Leistungen, so hat die KZV die dadurch entstandene Überzahlung gegenüber den Krankenkassen in den Jahren 2021 bis 2023 vollständig auszugleichen.

Darüber hinaus sollen die Partner der Gesamtverträge in den Jahren 2021 und 2022 bei den zu vereinbarenden Veränderungen der Gesamtvergütungen auch die infolge der COVID-19-Pandemie verminderte Inanspruchnahme vertragszahnärztlicher Leistungen angemessen berücksichtigen. Die Pflicht, bei Gesamtverträgen auf der Grundlage von Einzelleistungen eine Vergütungsobergrenze festlegen zu müssen, soll für die Jahre 2021 und 2022 ausgesetzt werden.

Zudem ist vorgesehen, dass die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Jahren 2021 und 2022 aus Mitteln des Strukturfonds eine Förderung von in den Jahren 2019 bis 2021 neu niedergelassenen Praxen vornehmen können.

Pressekontakt:
Kai Fortelka, Tel. 030 280179-27, E-Mail: presse@kzbv.de

Download der Pressemeldung als PDF