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Umfrage zur Professionellen Zahnreinigung - Ergebnisse 2020

Teaser Zahn mit Spiegel_quadratisch
Symbolfoto: © Fotolia

Erhebung der KZBV bei gesetzlichen Krankenkassen

Berlin, 29. September 2020 – Welche gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Professionelle Zahnreinigung (PZR) oder beteiligen sich an den Kosten? Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat auf ihrer Website die aktuellen Ergebnisse ihrer jährlichen Umfrage zu den entsprechenden Leistungen von Kostenträgern veröffentlicht. An der Erhebung 2020 haben sich einmal mehr zahlreiche Kassen beteiligt und standardisierte Fragen zu ihren PZR-Leistungen beantwortet. Fazit: Ein Großteil der Krankenkassen gewährt Zuschüsse pro Jahr oder Termin, etwa in Form von speziellen Bonusprogrammen oder besonderen Tarifen. Gefragt wurde unter anderem, ob der Kassenzuschuss die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte deckt. Einige Kassen gewähren eine Bezuschussung unabhängig davon, in welcher Praxis die PZR durchgeführt wird. Ein Teil der Angebote basiert hingegen auf so genannten Selektivverträgen: Versicherte erhalten nur dann einen Zuschuss zur PZR, wenn ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt dem Selektivvertrag der betreffenden Kasse beigetreten ist. Ist dies nicht der Fall, müssen sie für die Bezuschussung eine der von der Krankenkasse vorgegebenen Praxen aufsuchen oder auf den Zuschuss verzichten. Solche Einschränkungen sind aus Sicht der KZBV kritisch zu bewerten.

Die Ergebnisse der KZBV-Umfrage 2020 zur PZR können unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss kostenlos abgerufen werden. Praxen erhalten die Informationen zudem als tabellarische Übersicht in der Ausgabe 19 der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ (zm), die am 1. Oktober erscheint.

Warum ist die PZR als präventive Maßnahme so wirksam und wichtig?
Wer täglich mindestens zweimal gründlich Zähne putzt und zusätzlich noch die schwerer zugänglichen Zahnzwischenräume mit spezieller Zahnseide oder kleinen Bürstchen – so genannten Interdentalraumbürsten – reinigt, tut schon viel für seine Mundgesundheit. Aber auf Flächen, die Patientinnen und Patienten bei der täglichen Zahnpflege nur schwer erreichen, bilden sich bakterielle Beläge – dort setzt die PZR an´. Zudem können mit der Behandlung Verfärbungen auf Zahnoberflächen entfernt werden, die durch Tee, Kaffee oder Nikotin entstehen. Die PZR unterstützt die tägliche Zahnreinigung, ersetzt diese aber nicht.

Beläge auf Zahnoberflächen, in den Zwischenräumen und in den so genannten Zahnfleischtaschen entfernen Zahnärztinnen und Zahnärzte oder geschultes Praxispersonal mit speziellen Handinstrumenten und Geräten. Diese arbeiten zum Beispiel mit Ultraschall oder einem Gemisch aus Wasser und feinen Pulverartikeln, das mit Hilfe von Druckluft bei der Reinigung eingesetzt wird. Das ist der Grund, warum die Behandlung eine „professionelle“ Zahnreinigung ist. Bakterien setzen sich leichter auf rauen Oberflächen fest als auf glatten. Deshalb folgt bei einer PZR auf die Reinigung eine Politur. Dabei werden nicht nur die Zähnflächen geglättet, sondern auch unebene Übergänge zu Füllungen oder Zahnersatz. Um den fortlaufenden Mineralverlust des Zahnschmelzes zu verringern und die Remineralisation zu erleichtern, wird anschließend Gel oder Lack mit hochkonzentriertem Fluorid auf die Zähne aufgetragen. Dieser Vorgang führt zur örtlichen Bildung von Fluoriddepots, die wichtig sind für einen intakten Zahnschmelz. 

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Vorbeugung gegen Karies und Parodontitis
Fragen und Tipps zur Mundhygiene sind bei einer PZR Pflichtprogramm. Was für Patienten individuell wichtig ist, wird in der Praxis bei einer PZR ebenfalls besprochen. Die Behandlung sorgt also nicht nur für ein strahlendes Lächeln. Sie ist vielmehr elementarer Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zur Vermeidung und Therapie von Volkskrankheiten wie Karies und Parodontitis.

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Frequenz und Kosten
Meist reicht eine PZR zweimal pro Jahr aus. Bei einem hohen Parodontitis-Risiko sind kürzere Abstände nötig. Wie oft eine PZR sinnvoll ist, empfiehlt im konkreten Fall die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt. Die PZR ist keine regelhafte Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie viel die PZR kostet, hängt vor allem vom Aufwand und der Zahl der zu reinigenden Zähne ab. In der Regel dauert sie etwa 45 Minuten, manchmal aber auch 60 Minuten und mehr. Die PZR kostet etwa 80 bis 120 Euro. Je kürzer die Abstände zwischen den Behandlungen, desto kürzer ist meist auch die Dauer der PZR.

Kai Fortelka, Tel. 030 - 280 179 27, E-Mail: presse@kzbv.de

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