Zahngesund am ersten Schultag
Foto: Hüfner/KZV Hessen
Vorsorge unterstützt Kinder im neuen Lebensabschnitt
Frankfurt, 12. August 2020 – Wenn Mitte August in Hessen die Schule wieder anfängt, fiebern rund 59.000 Kinder ihrem ersten Schultag überhaupt entgegen. Für sie beginnt eine spannende Zeit: eine neue Umgebung, ein neuer Tagesablauf, neue Freunde. Neues gibt es bei einigen Erstklässlern auch im Kindermund zu entdecken: Meist zeigen sich rund um den 6. Geburtstag hinter den Milchzähnen die ersten bleibenden Backenzähne. Entscheidend dafür, dass sie gesund bleiben und die (Schul-)Kinder unbeschwert lernen, spielen und aufwachsen können, sind schon die Milchzähne. Gute Vorsorge kann die gesunde Entwicklung der Kinder unterstützen – nicht nur beim Schritt in den neuen Lebensabschnitt.
Bundesweit waren im Jahr 2018 im Schnitt 15 Prozent der 0- bis 5-Jährigen noch nie beim Zahnarzt, fast die Hälfte der Kinder dieser Altersgruppe haben durchschnittlich weniger als einmal pro Jahr eine Zahnarztpraxis besucht – das zeigt der BARMER Zahnreport 2020. „Die Kontaktrate sollte wesentlich höher liegen, denn nur bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen kann ein notwendiger Therapiebedarf festgestellt, können frühzeitig Erkrankungen und Entwicklungsstörungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich erkannt werden. Wir empfehlen mindestens zwei Zahnarztbesuche pro Jahr, auch wenn keine Beschwerden vorliegen“ sagt Martin Till, Landesgeschäftsführer der BARMER Hessen. Das gilt vor allem mit Blick auf die ungleiche Verteilung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen: 10 Prozent der BARMER-Versicherten vereinen zwischen 70 und 90 Prozent der zahnärztlichen Therapieleistungen auf sich, so der Report.
Für Hessen zeigt der Zahnreport, dass rund ein Drittel der 12-Jährigen bereits eine zahnärztliche Versorgung an bleibenden Zähnen erhalten haben. „Die Mundgesundheit kann die kindliche Entwicklung stark beeinflussen: Ist sie schon in einer frühen Lebensphase beeinträchtigt, hat das negative Folgen für den Schulerfolg und das Sozialverhalten. Auch die Infektanfälligkeit der Kinder ist erhöht“, warnt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. Er ergänzt: „Schon die Phase des Kindes zwischen 0 und 3 Jahren bis zum voll entwickelten Milchzahngebiss legt die Grundlage für ein gesundes bleibendes Gebiss. Seit gut einem Jahr haben gesetzlich versicherte Eltern bereits ab dem 6. Lebensmonat ihres Kindes Anspruch auf 3 zahnärztliche Früherkennungs-untersuchungen bis zum vollendeten 33. Lebensmonat. Bisher nimmt in Hessen leider nur gut die Hälfte eines Geburtsjahrgangs dieses Angebot wahr. Wir appellieren deshalb an die Eltern, die zusätzlichen Untersuchungen möglichst oft zu nutzen.“
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Unter Zahnprophylaxe versteht man vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung der Zahngesundheit. Die Prophylaxe wird auch zahnmedizinische Prävention genannt. Es gibt Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungsuntersuchungen, Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe. Die Gruppenprophylaxe führen Zahnärztinnen und -ärzte zum Beispiel an Schulen oder in Kitas durch. Die Individualprophylaxe richtet sich an 6- bis 17-Jährige und enthält vier Vorsorge- und Therapieleistungen: Eine Erhebung des Mundhygienestatus, die Mundgesundheitsaufklärung sowie im Bedarfsfall die lokale Fluoridierung der Zähne und die Versiegelung von Fissuren (Furchen) in der Zahnsubstanz mit aushärtenden Kunststoffen. Je nach Bedarf wird die Fluoridierung bis zu viermal jährlich von der Krankenversicherung erstattet; Mundhygienestatus und Mundgesundheitsaufklärung sind zweimal im Jahr möglich.
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr sollten auch bei guter Zahngesundheit mindestens einmal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt durchführen lassen.
Quellenangabe zur Anzahl der Schulanfänger in Hessen:
Statistisches Landesamt Hessen, Vorausberechnung Schülerzahlen bis 2030, S. 15
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BARMER-Zahnreport 2020: Zahlen zu Hessen
66,7 Prozent der Zwölfjährigen in Hessen sind ohne „Versorgungserfahrung“, das heißt, sie haben noch nie eine Füllung, Wurzelbehandlung oder Zahnextraktion erhalten.
Die BARMER Abrechnungsdaten zeigen, dass sich therapeutischen Leistungen, die Rückschlüsse auf eine Karieserkrankung erlauben, sehr ungleich verteilen. Wenige Betroffene tragen eine besonders hohe Krankheitslast.
Die Früherkennungsuntersuchungen zwischen dem 30. und dem 72. Lebensmonat werden zunehmend wahrgenommen. 2010 haben 32,2 Prozent der hessischen Kinder die zahnärztliche Leistung in Anspruch genommen. 2018 waren es 35,7 Prozent. Die Inanspruchnahme der Individualprophylaxe der 6- bis 17-Jährigen sank hingegen zwischen 2010 und 2018 um 0,5 Prozent auf 60,7.
In diesem Bereich lag Hessen damit deutlich unter der bundesdurchschnittlichen Inanspruchnahmerate von 65,4 Prozent.
2018 waren fünf Prozent (ca. 19.800) der Kinder in Hessen von der Schmelzbildungsstörung „Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation“ (MIH) betroffen.
Insgesamt waren die Hessinnen und Hessen im Jahr 2018 im Durchschnitt 1,1 Mal in einer Zahnarztpraxis. Pro Kopf gab es in Hessen 0,67 Behandlungsfälle, in denen die Zahnmedizinerinnen und -mediziner auch therapeutisch tätig wurden.
68,7 Prozent der Hessinnen und Hessen haben im Jahr 2018 zahnärztliche Leistungen in Anspruch genommen. Der Bundesdurchschnitt lag bei 70,8 Prozent und führte zu mittleren Ausgaben von 193,63 Euro pro Bundesbürger. In Hessen lagen die Pro-Kopf-Ausgaben für zahnärztliche Leistungen bei 183,23 Euro.
Füllungen und Zahnextraktionen sind in Hessen rückläufig: Während 2010 noch 28 Prozent der hessischen Bevölkerung eine Zahnfüllung erhielten, waren es 2018 nur noch 25,4 Prozent. Bei 9,4 Prozent der Hessen wurde 2010 ein Zahn ganz entfernt; bis 2018 sank dieser Wert auf 8,3 Prozent.
Quelle: BARMER Zahnreport 2020
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