Grundlage für elektronisches Bonusheft geschaffen
Anwendung soll ab 2022 Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) sein
30. Juli 2020 - Das bewährte Bonusheft für den Eintrag von Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnarztpraxis wird digital: In enger Zusammenarbeit haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) das medizinische Informationsobjekt (MIO) „zahnärztliches Bonusheft“ festgelegt. Patientinnen, Patienten und Zahnarztpraxen können die Anwendung ab dem Jahr 2022 als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen.
„In nur sechs Monaten konnte das MIO ‚zahnärztliches Bonusheft‘ dank der erfolgreichen Kooperation mit der KZBV fertiggestellt werden. Damit liegen wir voll im Zeitplan“, betonte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, und fügte hinzu: „Durch die standardisierte Erfassung der medizinischen Daten wird es möglich, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen.“
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes des KZBV: „Als erstes zahnärztliches MIO wird das elektronische Bonusheft in absehbarer Zeit in die ePA integriert. Vorteile sind eine messbare Bürokratiereduktion für Praxen und zugleich mehr Transparenz für Versicherte. Davon profitiert das Zahnarzt-Patientenverhältnis, ebenso wie die bereits sehr gute Versorgungsqualität. Die Gleichung lautet: Weniger Papier in den Praxen und schnellere, optimierte Prozesse = mehr Zeit für Behandlung!“ Auch weitere digitale Leuchtturmprojekte des Berufsstandes kommen gut voran, sagte Eßer. „Erklärtes Nahziel ist es, Bürokratieentlastung in die Praxen zu bringen, indem papiergebundene Prozesse wie das Antrags- und Genehmigungsverfahren digitalisiert und entsprechende Arbeitsschritte verbessert werden.“
Die Digitalisierung des bislang papiergebundenen Bonusheftes bringt eine erhebliche Erleichterung für Patienten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte mit sich. So entfällt etwa künftig das Nachtragen von Vorsorgeuntersuchungen, wenn Patienten bei ihrem Termin in der Praxis das Bonusheft nicht dabeihatten. Patienten können mit der neuen digitalen Anwendung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse auch einfacher nachweisen, dass sie Kontrollen beim Zahnarzt regelmäßig wahrgenommen haben, um bei einer Versorgung mit Zahnersatz ihren Bonusanspruch zu wahren.
Wenn Patienten regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung gehen und diese in das Bonusheft eintragen lassen, erhalten sie von ihrer Kasse einen höheren Festzuschuss. In Zukunft können entsprechende Apps mithilfe des MIO„Zahnbonusheft“ Versicherte auch an Vorsorgetermine erinnern. Praxen können ihre Patienten künftig zudem einfacher über den Status der Vorsorge informieren.
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Medizinische Informationsobjekte (MIO) dienen dazu, medizinische Daten nach einem festgelegten Format zu dokumentieren, beispielsweise standardisiert in einer elektronischen Patientenakte. Ziel ist es, dass die strukturierten Daten über jedes IT-System ausgelesen und bearbeitet werden können. Informationen sollen so leichter zwischen einzelnen Heilberufen, Kostenträgern und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden können. Der Patient bleibt dabei jederzeit Herr seiner Daten, eine Verarbeitung oder Einsicht erfolgt nur mit seiner Zustimmung. Ein Zugriff auf die Daten der ePA durch die Krankenkassen ist nicht vorgesehen.
Die Kommentierungsphase für das MIO „zahnärztliches Bonusheft“ hatte am 18. März begonnen und endete planmäßig am 29. April. Insgesamt sind 30 Kommentare eingegangen. Das anschließende so genannte „Benehmensherstellungsverfahren“ war fristgerecht Ende Juni abgeschlossen worden. Eine Übersicht aller eingegangenen Kommentare, Stellungnahmen und Antworten wurde auf mio.kbv.de veröffentlicht.
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Ein „Letter of Intent zur Digitalisierung“ der Bundesorganisationen von Ärzten, Apothekern und Zahnärzten kann auf der Website der KZBV abgerufen werden. Mit diesem koordinierten Vorgehen hatten KBV, die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die KZBV im Jahr 2018 die Bedeutung der Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen betont und den Einsatz neuer Technologien in allen Anwendungsbereichen befürwortet. Die Initiative umfasst auch die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen digitalen Agenda.
Ansprechpartner für die KZBV ist Kai Fortelka, Tel. 0 173 2603167, k.fortelka@kzbv.de
Ansprechpartner für die KBV ist Dr. Roland Stahl, Tel. 030 4005 2201, RStahl@kbv.de