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10-Punkte-Papier der KZBV

13. November 2017. Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat am Donnerstag, 9. November 2017, in Frankfurt am Main das 10-Punkte-Papier „Chancen nutzen, Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten“ vorgelegt und veröffentlicht. Darin betont die KZBV den Gestaltungsanspruch der Selbstverwaltung für eine Digitalisierungsstrategie.

Weiter macht die KZBV deutlich, dass digitale Anwendungen Zahnärztinnen und Zahnärzten eine Fokussierung auf ihre Kernkompetenz ermöglichen müssen: Die Versorgung ihrer Patienten. Eine Chance bieten digitale Anwendungen insbesondere bei der Bewältigung von Bürokratielasten. Ausgangspunkt sind dabei die Bedürfnisse der Patienten und nicht die Technik. Technische Entwicklungen und Innovationen müssten daher die Versorgung gezielt verbessern. Kosten und Aufwände, die der Zahnärzteschaft durch die Digitalisierung entstehen, müssen vollständig übernommen und honoriert werden.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Wir waren schon immer ein innovativer Berufsstand und sind es auch künftig. Die Digitalisierung begreifen wir daher als Chance, die Gesundheitskompetenz der Patienten zu stärken, ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsinformationen zu verschaffen und die Versorgung zu verbessern. Dabei muss der Patient Souverän seiner Daten bleiben. Die Prinzipien von Datenschutz, Datensicherheit und Datensparsamkeit müssen jederzeit gewährleistet werden. Das geschützte Zahnarzt-Patientenverhältnis steht auch in einer digitalen Welt nicht zur Disposition.“

Telematikinfrastruktur sanktionsfrei ausbauen
In einem weiteren Beschluss forderten die Mitglieder der VV den Gesetzgeber auf, die inzwischen auf den 31. Dezember 2018 verlängerte Frist für die Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) weiter zu verlängern. Die Industrie kann die benötigten Komponenten – anders als geplant – voraussichtlich erst zum Jahresende 2017 zur Verfügung stellen. Das wirkt sich auf die Ausstattung der Praxen aus. Fristen und Sanktionen für Zahnärzte, Ärzte und Selbstverwaltung sind aus Sicht der KZBV das falsche Instrument für die Förderung des Ausbaus der TI. Das 10 Punkte-Papier zur Digitalisierung ist auf der Website der KZBV abrufbar.
 

Infokasten1

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Die KZBV vertritt die Interessen von mehr als 61.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich an der vertragszahnärztlichen Versorgung beteiligen und eine der größten Facharztgruppen bilden (Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte). Sie ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt eigenverantwortlich gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie unter anderem mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung der Zahnärzte. Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der GKV für etwa 70 Millionen Menschen maßgeblich mit. Aktuelle Informationen über zahnärztliche Themen sind verfügbar durch den regelmäßigen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter.

KZBV: Kai Fortelka, Tel.: 030 280179-27, E-Mail: presse@kzbv.de

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