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Bessere Hilfe im Heim und zu Hause

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Foto: Ralf Krenzin

Zahnärztliche Prophylaxe bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen verbessert

Frankfurt am Main, 20. Oktober 2017. Gesetzlich krankenversicherte Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können zukünftig zusätzliche präventive Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte beanspruchen. Dazu gehören die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Planes zur individuellen Mund- und Prothesenpflege, Aufklärung über Mundhygiene sowie die Entfernung harter Zahnbeläge. In die Aufklärung sollen Pflegepersonal oder unterstützende Personen einbezogen werden.

Auf Initiative der Zahnärzteschaft hat dies gestern der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, der über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet. Für den betroffenen Personenkreis fehlten bisher angemessene Möglichkeiten der zahnärztlichen Versorgung, obwohl gerade diese Menschen besondere Unterstützung verdienen. Ihre Mundgesundheit ist meistens schlechter als bei der übrigen Bevölkerung, das Risiko für Karies, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen ist besonders hoch.

Stephan Allroggen, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen, dazu: „Dies ist ein schon lange überfälliger Schritt für eine Patientengruppe, die besondere Aufmerksamkeit nötig hat. Es gilt, Versorgungsdefizite zu beseitigen und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die deutliche Zunahme des Anteils älterer Menschen bedeutet auch für die Zahnmedizin eine große Herausforderung. Mundgesundheit ist ein wichtiger Faktor für die Allgemeingesundheit und Lebensqualität. Die beschlossenen Maßnahmen können aber nur ein erster Schritt sein – weitere Verbesserungen müssen folgen.“
 

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Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Mit rund 4.800 Zahnärztinnen und -zahnärzten – niedergelassene Vertragszahnärzte, angestellte Zahnärzte und Assistenten sowie Kieferorthopäden – stellt die KZV Hessen eine patientenorientierte, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung sicher. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Das schließt auch den zahnärztlichen Notdienst in Hessen ein.

Hauptsitz der KZV Hessen ist Frankfurt am Main, eine Außenstelle gibt es in Kassel. Die KZV Hessen ist als modernes Dienstleistungsunternehmen ihren Mitgliedern wie auch den Patienten verpflichtet. Sie sorgt für eine zeitnahe Honorierung ihrer Mitglieder und ist kompetenter Ratgeber rund um die Abrechnung. Darüber hinaus berät sie auch in Fragen des Vertragszahnarztrechts und des Sozialrechts.

Zur Unterstützung und Fortbildung ihrer Mitglieder organisiert die KZV Hessen Seminare und Workshops. Weitere Aufgabenbereiche sind die Überprüfung der Abrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten der Vertragszahnärzte sowie die Qualitätssicherung. Mit Publikationen und Aktionen wendet sich die KZV Hessen zur Verbesserung der Mundgesundheit auch direkt an die Bürger.

Jörg Pompetzki, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-421, Fax -388, Mail: jpompetzki@kzvh.de
Regina Lindhoff, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail: regina.lindhoff@kzvh.de

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