Einschulung in Hessen: Was kommt in die Schultüte?
Über diese Tipps freuen sich die Kinder - und ihre Zähne
Frankfurt am Main, 11. August 2017. Am kommenden Dienstag, dem 15. August ist es soweit: In Hessen fängt die Schule wieder an und für rund 50.000 Kinder ist dieser Schultag der erste überhaupt. Die kleinen ABC-Schützinnen und -Schützen fiebern dem großen Tag entgegen und Eltern, Verwandte oder die Erzieher machen sich daran, die liebevoll gebastelten und dekorierten Schultüten zu füllen. Dabei stellt sich oft die Frage nach dem richtigen Inhalt für die traditionellen Begleiter am ersten Schultag. Was kommt in die Tüte und was bleibt besser draußen?
„Zahnärzte empfehlen, beim Füllen der Schultüten auch an die Zahngesundheit der Kinder zu denken. Es gilt die Devise: Bunt und abwechslungsreich statt süßem Einerlei“, sagt Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH). „Natürlich darf etwas zum Naschen nicht fehlen, doch auch hier bieten sich zahnfreundliche Alternativen an. Süßigkeiten mit dem Zahnmännchen-Symbol gibt es in großer Auswahl“. Die zahnfreundlichen Bonbons und Schokoladen schmecken nicht weniger süß, enthalten aber weniger Kalorien und können von Karies erzeugenden Bakterien nicht in Säure umgewandelt werden, die den Zahnschmelz angreift.
„Im Übrigen schadet Zucker nicht nur den Zähnen, sondern auch der Figur. Aus dicken Kindern werden oft chronisch kranke, dicke Erwachsene. Zucker steckt leider in fast allen verarbeiteten Lebensmitteln und ist für die Verbraucher oft schwer erkennbar“, warnt Dr. Alfons Kreissl, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. Sinnvoll für den Schulbeginn sind zudem kleine Geschenke, die Schulkinder beim Start in den neuen Lebensabschnitt unterstützen und die Selbstständigkeit fördern. Ein eigener Wecker erleichtert das Aufstehen und die erste Armbanduhr hilft dabei, den Schultag und seine zeitlichen Zusammenhänge zu verstehen.
Weitere Tipps sind glitzernde oder coole Namensaufkleber für die vielen neuen Dinge im Ranzen, eine Geldbörse für das erste Taschengeld und natürlich Spielsachen für den Pausenhof: Straßenkreide, der Klassiker Gummitwist, Flummis, ein Jo-Jo oder ein Springseil. Ein Infoblatt mit vielen weiteren Vorschlägen für eine fantastische Schultüte kann auf der Internetseite der Landeszahnärztekammer Hessen unter "Aktuelles" oder hier als PDF heruntergeladen werden. Die Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen wünschen allen hessischen Erstklässlerinnen und Erstklässlern einen tollen ersten Schultag und viel Spaß beim Öffnen ihrer Schultüte!
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Mit rund 4.800 Zahnärzten – niedergelassene Vertragszahnärzte, angestellte Zahnärzte und Assistenten sowie Kieferorthopäden – stellt die KZV Hessen eine patientenorientierte, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung sicher. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Das schließt auch den zahnärztlichen Notdienst in Hessen ein. Hauptsitz der KZV Hessen ist Frankfurt am Main, eine Außenstelle gibt es in Kassel. Die KZV Hessen ist als modernes Dienstleistungsunternehmen ihren Mitgliedern wie auch den Patienten verpflichtet. Sie sorgt für eine zeitnahe Honorierung ihrer Mitglieder und ist kompetenter Ratgeber rund um die Abrechnung. Darüber hinaus berät sie auch in Fragen des Vertragszahnarztrechts und des Sozialrechts. Zur Unterstützung und Fortbildung ihrer Mitglieder organisiert die KZV Hessen Seminare und Workshops. Weitere Aufgabenbereiche sind die Überprüfung der Abrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten der Vertragszahnärzte sowie die Qualitätssicherung. Mit Publikationen und Aktionen wendet sich die KZV Hessen zur Verbesserung der Mundgesundheit auch direkt an die Bürger.
Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, Jörg Pompetzki, Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt, 069 6607-421, E-Mail: presse@kzvh.de
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