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Bonusheft für die Zähne

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Kraftvoll zubeißen können Kinder, Jugendliche und Erwachsene, wenn sie ihre Zähne sorgsam pflegen und regelmäßig kontrollieren lassen - Foto: KZV Hessen

Frankfurt am Main, 12. Oktober 2016. Es ist klein und wertvoll: das zahnärztliche Bonusheft. Patientinnen und Patienten können sich in diesem Heft von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bestätigen lassen. Diese sollen helfen, krankhafte Veränderungen der Zähne, des Mundes und des Kiefers frühzeitig zu erkennen, ggf. zu behandeln und weitere Schäden zu vermeiden.

Wie wichtig regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind und wie positiv sich gute Zahnpflege und Mundhygiene auf die Mundgesundheit auswirken, zeigt die kürzlich veröffentlichte Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ): Acht von zehn der 12-jährigen Kinder (81,3 Prozent) sind heute völlig kariesfrei. Im Vergleich zu Studienergebnissen des Jahres 1997 hat sich damit die Zahl der kariesfreien Gebisse in dieser Altersgruppe verdoppelt. Als Ursachen für den Kariesrückgang konnten im Rahmen der Studie regelmäßige, auch der Kontrolle dienende Besuche in Zahnarztpraxen und die Versiegelung der Backenzähne ausgemacht werden.

Der aktuellen bundesweiten DMS V-Studie zufolge sind zudem Menschen, die regelmäßig Vorsorgeangebote in der Zahnarztpraxis in Anspruch nehmen, seltener und weniger schwer von Parodontitis betroffen. Diese entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparats führt unbehandelt zum Zahnverlust. Aufgrund der demografischen Entwicklung – mehr Menschen erreichen heute ein höheres Lebensalter – ist hier allerdings mit einem steigenden Behandlungsbedarf zu rechnen.

Das Stempelsammeln im Bonusheft kann sich lohnen: Sollte ein Zahnersatz erforderlich werden – Brücke, Prothese oder Krone –, erhalten Versicherte mit kontinuierlich geführtem Bonusheft deutlich höhere Zuschüsse von ihrer Krankenkasse. Zum Thema „Zuschüsse bei Zahnersatz“ hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen eine Patientenpublikation aufgelegt, die mit einem Rechenbeispiel über die Vorteile des Bonushefts informiert. Abrufbar ist die Publikation online über die Website www.kzvh.de, Rubrik Patienten/Patientenberatung/Broschüren. Weitere Informationen zum Bonusheft vermittelt die Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) unter der Rubrik Patienten/Patient und Krankenkasse/Bonusheft.
 

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Das Bonusheft
Mit dem 1989 in Kraft getretenen "Gesundheitsreformgesetz" (GRG) wurde die Bonusregelung eingeführt. Das Gesetz hatte auch zum Ziel, die Eigenverantwortung der Patienten zu stärken. Das kleine Heft dient seitdem gesetzlich versicherten Patienten als Nachweis für mindestens einmal jährlich erfolgte Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt. Es soll einen Anreiz zu regelmäßigen Zahnarztbesuchen geben.

Das Bonusheft erhalten Kinder nach ihrem 12. Geburtstag bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt. Für sie und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gibt es ein individuelles Vorsorgeprogramm mit zwei Zahnarztbesuchen pro Jahr. Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollten der Bonusregelung zufolge wenigstens einmal pro Jahr bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt vorbeischauen.

Werden lückenlose jährliche Untersuchungen in fünf aufeinander folgenden Jahren nachgewiesen, zahlen die Krankenkassen einen 20 % höheren Zuschuss, wenn Zahnersatz erforderlich werden sollte; bei 10 Jahren erhöht sich der Zuschuss um 30 %. Das Vorsorgeprogramm für Kinder und Jugendliche beinhaltet zwei Zahnarztbesuche pro Jahr. Das Bonusheft gibt es kostenlos bei allen Zahnärztinnen und Zahnärzten.

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Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen

Mit rund 4.800 Zahnärzten – niedergelassene Vertragszahnärzte, angestellte Zahnärzte und Assistenten sowie Kieferorthopäden – stellt die KZV Hessen eine patientenorientierte, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung sicher. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Das schließt auch den zahnärztlichen Notdienst in Hessen ein.

Hauptsitz der KZV Hessen ist Frankfurt am Main, eine Außenstelle gibt es in Kassel. Die KZV Hessen ist als modernes Dienstleistungsunternehmen ihren Mitgliedern wie auch den Patienten verpflichtet. Sie sorgt für eine zeitnahe Honorierung ihrer Mitglieder und ist kompetenter Ratgeber rund um die Abrechnung. Darüber hinaus berät sie auch in Fragen des Vertragszahnarztrechts und des Sozialrechts.

Zur Unterstützung und Fortbildung ihrer Mitglieder organisiert die KZV Hessen Seminare und Workshops. Weitere Aufgabenbereiche sind die Überprüfung der Abrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten der Vertragszahnärzte sowie die Qualitätssicherung. Mit Publikationen und Aktionen wendet sich die KZV Hessen zur Verbesserung der Mundgesundheit auch direkt an die Bürger.

Jörg Pompetzki, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-421, Fax -388, Mail: jpompetzki@kzvh.de
Regina Lindhoff, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail: regina.lindhoff@kzvh.de 

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