Zahnärzte informieren über Organspende
„Organspende – Ihre Zahnärzte informieren, Sie entscheiden!“
Frankfurt am Main, 3. Dezember 2015. Unter dem Motto „Organspende – Ihre Zahnärzte informieren, Sie entscheiden!“ klären künftig viele Zahnärzte in Hessen ihre Patienten über die Möglichkeit einer Organ- und Gewebespende auf. In zahlreichen Praxen stehen zu diesem Zweck im Rahmen einer Aufklärungskampagne der Vertragszahnärzteschaft mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ab Ende Dezember umfangreiche Informationsmaterialien zur Verfügung. Herzstück des Informationspakets ist eine 36-seitige Broschüre, die Antworten auf wichtige Fragen gibt. Neben Flyern und der Broschüre sind auch Organspendeausweise erhältlich. Mit dem Ausweis kann jeder seine persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende dokumentieren.
11.000 Menschen auf Wartelisten für Spenderorgan
„Trotz der grundsätzlich positiven Einstellung zur Organspende sind noch immer viele Menschen in Deutschland bei dem Thema verunsichert oder nicht ausreichend informiert. Die Wahrscheinlichkeit, selbst irgendwann auf eine Transplantation angewiesen zu sein, ist wesentlich höher, als tatsächlich als Organspender in Frage zu kommen. Etwa 11.000 Menschen stehen deutschlandweit auf den Wartelisten für ein Spenderorgan. Täglich sterben Patienten, deren Leben durch eine Spende hätte gerettet werden können. Daher ist das Thema Organspende uns Zahnärzten ein großes Anliegen. Wir möchten dazu beitragen, das Vertrauen der Bevölkerung in Hessen in die Organspende zu stärken, und wir möchten viele Menschen dazu bewegen, eine individuelle Entscheidung über ihre Spenderbereitschaft zu treffen“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen.
Zahnärzte als Multiplikatoren und Ansprechpartner
Die 4.600 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Hessen sind für die zahnmedizinische Versorgung von knapp 5,2 Millionen gesetzlich Krankenversicherten zuständig. In der Regel besteht ein enges partnerschaftliches und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Behandler und Patient. Zahnärzte können daher als Multiplikatoren und Ansprechpartner besonders wirkungsvoll über ein gesellschaftlich und gesundheitspolitisch so wichtiges Thema wie die Organspende aufklären. Ziel der Kampagne ist es, die Patienten dabei zu unterstützen, einen persönlichen Entschluss für oder gegen eine Organspende zu treffen. Denn nur wer gut informiert ist, kann auch die für sich richtige Entscheidung treffen. Die Praxen erhalten die verfügbaren Materialien und Organspendeausweise von der KZV Hessen kostenfrei zugesandt. Sollten von den Materialien weitere Exemplare benötigt werden, können sich die Praxen direkt an die Poststelle der KZV Hessen wenden. Weitere Informationen zum Thema sind auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) – www.kzbv.de – verfügbar.
Bildmaterial:
Organspendeausweis – Foto: BZgA
Download über http://www.bzga.de/presse/pressemotive/organspende/
Infokasten1
Hintergrund: Entscheidungslösung bei der Organspende
Seit dem Jahr 2012 gilt im Rahmen des Transplantationsgesetzes die sogenannte Entscheidungslösung. Sie sieht vor, dass sich jeder Mensch über das Thema Organspende informieren und auf dieser Grundlage eine selbstbestimmte Entscheidung treffen sollte. Durch den Organspendeausweis kann jeder seine Entscheidung dokumentieren. Wurde vorab dazu keine Entscheidung getroffen, werden die Angehörigen gefragt, ob sie einer Organspende des Verstorbenen zustimmen.
Infokasten2
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZV Hessen) erfüllt die ihr vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe der Sicherstellung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Sie gewährleistet, dass die Versorgung patientenorientiert und qualitativ hochwertig erfolgt und dass sie den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht.
Die KZV Hessen vertritt auch die Interessen der rund 4.600 hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Vertragsgestaltung mit den Krankenkassen. Sie ist kompetenter Ratgeber für Fragen der Abrechnung, überprüft zudem die Abrechnungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte auf sachlich-rechnerische Richtigkeit. Die KZV Hessen ist kraft Gesetzes eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.
Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt, Regina Lindhoff, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail: regina.lindhoff@kzvh.de