Lexikon A–Z
Zahnzusatzversicherung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen nur einen kleinen Teil der Kosten einer Zahnversorgung. Insbesondere wenn man sich für komfortableren und deshalb teureren Zahnersatz entscheidet, muss man die Mehrkosten selbst tragen. Viele Versicherungsgesellschaften bieten daher private Zusatzversicherungen an, die einen Teil dieser Kosten erstatten. Welchen Prozentsatz, hängt von der Art der Leistung und vom jeweiligen Tarif ab und ist von Versicherung zu Versicherung oft sehr unterschiedlich, praktisch aber nie 100 Prozent. Kosmetische Zahnbehandlungen werden grundsätzlich nicht übernommen.
Natürlich kosten diese Zusatzversicherungen monatliche Beiträge. Zudem muss man sie deutlich vor Beginn einer Behandlung abschließen, denn meist gibt es eine Sperrfrist von mehreren Monaten, bis man leistungsberechtigt ist. Mitunter ist die Zuzahlung in den ersten Jahren noch auf bestimmte Summen begrenzt. Außerdem können die Versicherungen Kunden mit besonders schlechtem Gebisszustand abweisen.
Vor Abschluss einer Zusatzversicherung sollte man sich sehr genau über Kosten, Bedingungen und Leistungen informieren und die Angebote verschiedener Versicherungen vergleichen (eventuell mithilfe des Internets): Wie hoch ist etwa der Prozentsatz für Laborkosten und wie hoch für Behandlungskosten? Sind auch kieferorthopädische Leistungen mitversichert? Wie steht es mit Prophylaxeleistungen, Implantaten oder anderen kieferchirurgischen Maßnahmen? Der Zahnarzt kann hier Hilfestellung geben, denn er kennt den Gebisszustand und kann eventuell später nötige Maßnahmen voraussehen.
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