Patienten

Lexikon A–Z

Narkose


Bei der Narkose (auch Vollnarkose oder Allgemein-Anästhesie genannt) werden, anders als bei der örtlichen Betäubung (Lokalanästhesie), neben der Schmerzempfindung auch das Bewusstsein und die Funktion der Muskeln vorübergehend ausgeschaltet.

In der Zahnheilkunde ist Narkose sehr selten. In aller Regel reicht die Lokalanästhesie aus, die weit weniger Risiken birgt. Zudem ist der Aufwand der Praxis zur Durchführung sachgerechter Vollnarkosen beträchtlich; es müssen spezielles Personal und die entsprechenden Geräte etwa für eine Intubationsnarkose vorhanden sein. Ausnahmen sind schwere Fälle von Zahnarztangst (Angstpatienten), in manchen Fällen die Behandlung von Menschen mit geistigen Behinderungen und bisweilen auch behandlungsunwilligen Kindern oder bei länger andauernden Eingriffen. Nur in solchen medizinisch begründeten Fällen übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten – dagegen nicht, wenn ein Patient die Behandlung scheut und sie daher „verschlafen“ möchte.


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