Patienten

Lexikon A–Z

Bonusheft


Die gesetzlichen Krankenkassen geben ihren Mitgliedern höhere Festzuschüsse zum Zahnersatz, wenn sie mindestens einmal pro Jahr einen Zahnarzt besucht haben. Zum Nachweis dient das Bonusheft, in dem der Zahnarzt die Kontrolluntersuchungen dokumentiert. Werden lückenlose jährliche Untersuchungen in fünf aufeinander folgenden Jahren nachgewiesen, erhöht sich der Festzuschuss von 60 Prozent auf 70 Prozent; bei 10 Jahren erhöht er sich auf 75 Prozent. Für Kinder und Jugendliche gibt es ein spezielles Vorsorgeprogramm, das zwei Zahnarztbesuche pro Jahr erfordert. Gezwungen wird niemand, ein Bonusheft zu führen, es ist aber sehr sinnvoll, weil es eventuell viel Geld spart.

Bild Bonusheft_Lexikon A-Z

Wissenswertes rund um das Bonusheft vermitteln die Broschüre Zuschüsse zum Zahnersatz und die Patienteninformation der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

 


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