Antragsunterlagen - Angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte
Schritt für Schritt zum angestellten Zahnarzt:
Sitzungsdaten | Einreichungsfristen für MVZ | Einreichungsfristen für sonstige Anträge |
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04.12.2024 | 23.10.2024 | 06.11.2024 |
05.03.2025 | 22.01.2025 | 05.02.2025 |
04.06.2025 | 23.04.2025 | 07.05.2025 |
03.09.2025 | 23.07.2025 | 06.08.2025 |
03.12.2025 | 22.10.2025 | 05.11.2025 |
Hinweise
Anträge mit allen antragsbegleitenden Unterlagen (§ 18 Z-ZV) sind wegen der notwendigen Bearbeitungszeiten spätestens 4 Wochen, bei Medizinischen Versorgungszentren spätestens 6 Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses (Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt) im Original mit eigenhändiger Unterschrift einzureichen.
Nach Fristablauf eingegangene Anträge werden generell in die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzung aufgenommen. Gleiches gilt für nicht vollständig eingegangene Antragsunterlagen.
Hinweise zu den Anträgen und den anfallenden Gebühren
Für sämtliche Anträge beim Zulassungsausschuss für Zahnärzte für das Land Hessen sind ab sofort neue Formulare zu verwenden. Einen entsprechenden Link zum jeweiligen Download finden Sie im Untermenüpunkt "Alle Antragsunterlagen".
Wir machen darauf aufmerksam, dass künftig nach der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss sämtliche Antragsgebühren gem. § 46 Abs. 1b und 1c Zahnärzte-ZV sowie die Verwaltungsgebühren gem. § 46 Abs. 2a bis 2e Zahnärzte-ZV vom Honorarkonto der Praxis abgebucht werden.
Ausschließlich die Gebühr für die einmalige Eintragung ins Zahnarztregister ist zu überweisen an:
Postbank Frankfurt am Main
IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09,
BIC: PBNKDEFF
Der monatliche Beitrag für die Mitgliedschaft in der KZV Hessen wird weiterhin nach erfolgter Genehmigung einer Zahnärztin/eines Zahnarztes durch den Zulassungsausschuss monatlich (ab einer Wochenstundenzahl von 10 Std.) vom mitgeteilten Konto der angestellten Zahnärztin/des angestellten Zahnarztes abgebucht (SEPA-Lastschriftmandat).
1. Eintragung ins Zahnarztregister
(Antragsteller/in ist der/die angestellte Zahnarzt/Zahnärztin)
Der/die angestellte Zahnarzt/Zahnärztin füllt zunächst den Antrag auf Registereintrag aus, es sei denn, Sie sind bereits in einem Zahnarztregister eingetragen. Legen Sie die in dem Antrag geforderten Unterlagen in beglaubigter Form vollständig bei. Überweisen Sie die Registereintragsgebühr von 100 € auf das nachstehende Konto. Ohne den Eingang der Zahlung kann eine Eintragung leider nicht erfolgen.
Postbank Frankfurt am Main
IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09
BIC: PBNKDEFF
2. Antrag auf angestellte/n Zahnärztin/Zahnarzt
(Antragsteller/in ist die/der anstellende Vertragszahnärztin/Vertragszahnarzt)
Bitte füllen Sie den Antrag auf Genehmigung zur Anstellung einer Zahnärztin/eines Zahnarztes aus. Legen Sie die im Antrag geforderten Unterlagen (siehe Antrag, Seite 2 und 3) vollständig bei. Die anfallenden Gebühren für Arbeitnehmer und Arbeitgeber/Praxis entnehmen Sie bitte den beigefügten Gebührenübersicht.
Hinweis zur Berufshaftpflichtversicherung:
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, Ermächtigte und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die eine Zulassung oder die Genehmigung einer angestellten Zahnärztin oder eines angestellten Zahnarztes beantragen, müssen bei Antragstellung einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung vorlegen. Die erforderliche Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung nach § 95e SGB V können Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen anfordern. Alternativ können Sie folgende Musterbescheinigungen herunterladen, die Sie Ihrem Versicherungsunternehmen zur Bestätigung vorlegen können:
Versicherungsbescheinigung Berufshaftpflichtvers. - EP, BAG ohne Angestellte
Versicherungsbescheinigung Berufshaftpflichtvers. - EP, BAG, MVZ mit Angestellten
Versicherungsbescheinigung Berufshaftpflichtvers. - Ermächtigung
Wir weisen darauf hin, dass bei Vertragsende und Änderung des Versicherungsschutzes rechtzeitig vor Vertragsablauf ein neuer Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung nach § 95e SGB V an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen unter versicherung@kzvh.de einzureichen ist.
Anderenfalls hat der Zulassungsausschuss bei nichtbestehender Berufshaftpflichtversicherung das Ruhen der Zulassung anzuordnen.
3. Förderung
Die KZV Hessen unterstützt finanziell mit dem sog. Strukturfonds Neuniederlassungen oder Praxisübernahmen sowie Anstellungen von Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten in bestimmten Regionen. Je nach förderfähiger Region wird die Niederlassung freiberuflicher Zahnärztinnen und Zahnärzte mit 90.000 € bzw. 48.000 €, eine Festanstellung mit bis zu 1.000 € gefördert. Ausführliche Informationen zur Festlegung der Fördergebiete stehen auf der Infoseite zum Strukturfonds zur Verfügung. Zudem sind auf der Seite neben den Formularen zur Anstellungsförderung und Zulassung auch weitere Informationen zur Strukturfonds-Richtlinie abrufbar.
4. Sonstige Formulare
Sofern die Tätigkeit der angestellten Zahnärztin bzw. des angestellten Zahnarztes beendet wird, teilen Sie dies bitte unverzüglich der KZV Hessen mit. Dazu verwenden Sie bitte das Formular Abmeldung einer/eines angestellten Zahnärztin/Zahnarztes.