Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)
ZäPP 2024: Nehmen Sie bitte bis 31. Januar 2025 teil!
Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) geht in die nächste Runde: Im September 2024 haben rund 33.000 Zahnarztpraxen in ganz Deutschland per Post ihre Zugangsdaten zum Online-Fragebogen, in dem Auskünfte über die wirtschaftliche Situation und die Rahmenbedingungen ihrer Praxis abgefragt werden, erhalten. Ein Sonderfragebogen befasst sich in diesem Jahr mit dem Thema „Terminmanagement der Zahnarztpraxen“.
So kann – unter Wahrung von Anonymität und strengsten Vorgaben für Datenschutz und -sicherheit – einmal mehr eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung in der vertragszahnärztlichen Versorgung entstehen.
Um möglichst vielen Praxen die Teilnahme am ZäPP zu ermöglichen, wurde die Teilnahmefrist bis 31. Januar 2025 verlängert.
ZäPP in Hessen:
Hessische Praxen, die in den Jahren 2022 und 2023 im gesamten Zeitraum unter derselben Abrechnungsnummer abgerechnet haben, erhielten Ende September 2024 die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen.
In ihrem Online-Postfach bei der KZV Hessen haben diese Praxen eine praxisindividuelle Unterstützung zum Ausfüllen der Angaben zu B1 bis B3 des Erhebungsbogens erhalten. Diese ist ausschließlich mit dem eZAA, nicht mit der sog. Praxisteamkarte abrufbar.
Die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen wird mit einer finanziellen Anerkennung in Höhe von 500 € je Einzelpraxis und 600 € je BAG (Gemeinschaftspraxis) honoriert.
Es ist wichtiger denn je, über eine stabile Datenbasis zu verfügen, die die Situation für Zahnarztpraxen angemessen abbildet. Für die KZV Hessen und für die KZBV sind diese Angaben für erfolgreiche Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene unverzichtbar. Das ZäPP trägt also unmittelbar dazu bei, adäquate Arbeitsbedingungen für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte durchzusetzen, auch in Krisenzeiten. Mit der Erhebung beauftragt ist – wie bereits in den vier Vorjahren – das renommierte Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Entscheidend für den fortwährenden Erfolg des ZäPP ist weiterhin eine dauerhaft hohe Teilnehmerzahl.
Sie haben Fragen dazu?
Antworten erhalten Sie über den FAQ-Katalog oder die Website www.zäpp.de. Persönliche Rückfragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner bei der KZV Hessen gern. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Randspalte dieser Website. Auch die Treuhandstelle des Zi steht Zahnärztinnen und Zahnärzten bei Bedarf montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr unter der Rufnummer 0800 4005-2444 gerne zur Verfügung. Oder Sie schicken einfach eine E-Mail an kontakt@zi-ths.de. Weitere Informationen zum ZäPP sind abrufbar über die Links in der rechten Randspalte, außerdem unter www.kzbv.de/zaepp sowie direkt unter www.zäpp.de.
Datenbasis zur wirtschaftlichen Lage vertragszahnärztlicher Praxen
Das ZäPP ist eine im Jahr 2018 bundesweit etablierte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel ist es, eine aussagekräftige, belastbare Datengrundlage über die Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen. Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts. Getragen wird es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder. Weitere Informationen vermittelt die Website www.zi.de.
Die ZäPP-Erhebung ist als sogenanntes Panel organisiert:
Möglichst gleichbleibende Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben über mehrere Jahre hinweg regelmäßig Auskunft zu ihrer Praxisstruktur und -organisation, zu erbrachten Leistungen und Finanzdaten der Praxis. Der dauerhafte Erfolg der ZäPP-Erhebung hängt also maßgeblich davon ab, dass Sie auch in diesem und in den kommenden Jahren Auskunft über ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geben. Je höher der Rücklauf über mehrere Jahre hinweg ist, desto höher sind auch Validität und Akzeptanz der Daten, die durch diese Untersuchung gewonnen werden.
Nur durch eine regelmäßige Teilnahme entsteht eine wissenschaftlich fundierte Datenbasis, auf deren Grundlage die Interessen der gesamten Vertragszahnärzteschaft in Verhandlungen von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) mit den gesetzlichen Krankenkassen optimal vertreten werden können. Und diese Verhandlungen auf Landes- und Bundesebene sind wiederum eine wichtige Voraussetzung, um angemessene Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Praxen und damit eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten zu können.
Daher bitten die KZV Hessen und die KZBV möglichst viele Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte um aktive Unterstützung und Mithilfe bei diesem wichtigen Langzeitprojekt. Es geht auch um die individuellen Rahmenbedingungen für Ihre Praxis und um die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten.
Datenschutz, Datensicherheit und Anonymisierung
Zur Wahrung der Anonymität aller Teilnehmenden wurde eine Treuhandstelle zur Verarbeitung der Personendaten eingerichtet. Die Verarbeitung der Erhebungsdaten sind davon strikt getrennt. Sämtliche von den teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden pseudonymisiert und in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz verarbeitet. Alle Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis faktisch ausgeschlossen ist. Das ZäPP ersetzt die frühere Kostenstrukturanalyse der KZBV.
Aufwandsentschädigung, kostenloser Praxisbericht und Planungstool
Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der ausgefüllten Erhebungsunterlagen wird mit einer Aufwandspauschale honoriert. Als zusätzliches Dankeschön erhalten alle Teilnehmenden nach Abschluss der Untersuchung zudem kostenfreie Kontroll- und Planungsinstrumente für die eigene Praxis. Dazu gehört ein individueller Praxisbericht, der die Eckdaten der jeweiligen Praxis anhand verschiedener Kennzahlen zusammenfasst und einen direkten Vergleich mit bundesweiten Durchschnittswerten ermöglicht. Ein ebenfalls kostenloses Planungstool veranschaulicht anhand von Grafiken und Erläuterungen, wie sich die Kostenstruktur Ihrer Praxis im Verlauf der letzten Jahre entwickelt hat. Diese Übersicht stellt für Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber eine ideale Planungshilfe dar: Anhand konkreter Szenarien zeigt sie Ihnen beispielsweise, wie sich Investitionen oder Personalveränderungen auswirken.
Grafiken: Zi - zum Anzeigen des Muster-Praxisberichts auf das Bild klicken
Am ZäPP teilnehmende Praxisinhaberinnen und -inhaber erhalten im interaktiven Online-Portal Grafiken und Erläuterungen (abgebildet ist ein Muster mit Beispieldaten aus der ZäPP-Befragung 2022).
Dieses Analyse- und Planungsinstrument zeigt Einnahmen- und Kostenstrukturen der Praxis im Verlauf der vergangenen Jahre und im hessenweiten Vergleich. Es kann zudem zur Finanzplanung für die nächsten drei Jahre genutzt werden.
Hintergrund: Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber im Jahr 2013 neue Kriterien für die Vergütungsveränderung geschaffen. Statt der bisherigen Grundlohnsummenanbindung sollen die Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart werden.
Mit dem ZäPP wird den dadurch gestiegenen inhaltlichen und methodischen Anforderungen an belastbare Daten zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Versorgung Rechnung getragen. Das Projekt schafft zudem eine einheitliche umfassende Datengrundlage, um die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Verhandlungen der KZV Hessen und der KZBV mit den Krankenkassen wirksam zu vertreten.