Behandlungsstrecke
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Die KZV Hessen hat für ihre Mitglieder Abrechnungshinweise zur neuen PAR-Richtlinie zusammengestellt. Sie erläutern Schritt für Schritt die ab 1. Juli 2021 geltende neue Versorgungsstrecke.
Einen Überblick für die praktische Umsetzung der Versorgungsstrecke vermitteln diese Checkliste und diese Kurzfassung des Ablaufs ("Workflow").
Formulare, Ausfüllhinweise und Dokumentationshilfen zur neuen Versorgungsstrecke finden Sie unter den Abbildungen zum jeweiligen Therapieschritt.
1. Schritt: Feststellung von Anzeichen einer parodontalen Erkrankung
PSI – der Parodontale Screening Index
Vordruck 11 – Ergebnisse Parodontaler Screening-Index (PSI)
2. Schritt: Anamnese, Befund, Diagnose, Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit
Vordruck 5a – Parodontalstatus Blatt 1
Vordruck 5b – Parodontalstatus Blatt 2
Ausfüllhinweise PAR-Status (mit Beispielen)
Klassifikationshilfe der DG PARO für die Eingruppierung in Staging und Grading
Änderungen bei den Angaben der Sondierungstiefen auf dem PAR-Plan (25.11.2021)
3. Schritt: Parodontologisches Aufklärungsgespräch
Merkblatt: Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)
4. Schritt: Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung
Dokumentationshilfe Mundhygieneunterweisung (MHU)
5. Schritt: Antiinfektiöse Therapie mit ggf. adjuvanter Antibiotikatherapie
6. Schritt: Befundevaluation und – falls erforderlich – Chirurgische Parodontaltherapie
Dokumentationshilfe Befundevaluation (BEVa)
Dokumentationshilfe Befundevaluation (BEVb)
Vordruck 5c – Mitteilung über eine chirurgische Therapie (offenes Vorgehen)
Ausfüllhinweise zur Mitteilung über eine chirurgische Therapie gem. § 12 Abs. 1 der PAR-Richtlinie
7. Schritt: Unterstützende Parodontitistherapie
UPT Verlängerung
UPT Verlängerung Antrag
UPT Verlängerung Bedienungsanleitung
Dokumentationshilfen zur unterstützenden Parodontitistherapie (UPT):
Dokumentationshilfe UPT a
Dokumentationshilfe UPT b
Dokumentationshilfe UPT d
Dokumentationshilfe UPT g
Vulnerable Patientengruppen
Modifizierte PAR-Behandlungsstrecke
Für die Behandlung von Parodontitis bei Versicherten nach § 22a SGB V steht eine bedarfsgerecht modifizierte Behandlungstrecke außerhalb der systematischen PAR-Behandlung zu Verfügung. Damit sollen vulnerablen Patientengruppen einen barriere- und bürokratiearmen Zugang zur PAR-Behandlung erhalten.
Informationen zum anspruchsberechtigten Personenkreis und einen Überblick für die praktische Umsetzung der Versorgungsstrecke vermittelt diese Übersicht.
Abrechnung
Die erste Abrechnung der Leistungen kann nach Abschluss der Antiinfektiösen Therapie erfolgen (Nr.4, ATG, MHU, AITa/b). Alle weiteren Leistungen (BEV a/b sowie die UPT-Leistungen) können danach jeweils monatlich abgerechnet werden.
Video mit Abrechnungshinweisen
Screenshot: www.youtube.com/watch?v=zeJEFFZVGDU
Dieses Erklärvideo der KZBV erläutert Schritt für Schritt die BEMA-Positionen, Formulare sowie die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen PAR-Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen für Behandlungen, die vor dem 1. Juli – dem Datum des Inkrafttretens der neuen Richtlinie – begonnen wurden.
Regelung bei Fristversäumnissen
Zusammenfassende Hinweise zur Regelung bei Fristversäumnissen