Beruf

Behandlungsstrecke

Vorschau_Grafik neue Versorgungsstrecke_KZBV

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Die KZV Hessen hat für ihre Mitglieder Abrechnungshinweise zur neuen PAR-Richtlinie zusammengestellt. Sie erläutern Schritt für Schritt die ab 1. Juli 2021 geltende neue Versorgungsstrecke. 

Einen Überblick für die praktische Umsetzung der Versorgungsstrecke vermitteln diese Checkliste und diese Kurzfassung des Ablaufs ("Workflow"). 

Formulare, Ausfüllhinweise und Dokumentationshilfen zur neuen Versorgungsstrecke finden Sie unter den Abbildungen zum jeweiligen Therapieschritt.
 

1. Schritt: Feststellung von Anzeichen einer parodontalen Erkrankung

Bild_PAR_Schritt 1_PSI

PSI – der Parodontale Screening Index

Vordruck 11 – Ergebnisse Parodontaler Screening-Index (PSI)

 

2. Schritt: Anamnese, Befund, Diagnose, Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit

Bild_PAR_Schritt 2_Anamnese_Befund_Diagnose_Feststellung

Vordruck 5a – Parodontalstatus Blatt 1
Vordruck 5b – Parodontalstatus Blatt 2

Ausfüllhinweise PAR-Status (mit Beispielen)

Tabelle Staging und Grading

Klassifikationshilfe der DG PARO für die Eingruppierung in Staging und Grading
 

Vordruck 5e - Anzeige einer Behandlung von Parodontitis bei anspruchsberechtigten Versicherten nach § 22a SGB V

Änderungen bei den Angaben der Sondierungstiefen auf dem PAR-Plan (25.11.2021)

 

3. Schritt: Parodontologisches Aufklärungsgespräch

Bild_PAR_Schritt 3_Aufklärungsgespräch


Merkblatt: Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)
 

4. Schritt: Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung

Bild_PAR_Schritt 4_Mundhygieneunterweisung  

Dokumentationshilfe Mundhygieneunterweisung (MHU)

 

5. Schritt: Antiinfektiöse Therapie mit ggf. adjuvanter Antibiotikatherapie

Bild_PAR_Schritt 5.1_AIT

Bild_PAR_Schritt 5.2_Antibiotikatherapie  

 

6. Schritt: Befundevaluation und – falls erforderlich – Chirurgische Parodontaltherapie

Bild_PAR_Schritt 6.1_Befundevaluation

 Dokumentationshilfe Befundevaluation (BEVa) 
Dokumentationshilfe Befundevaluation (BEVb)

 

Bild_PAR_Schritt 6.2_CPT 

Vordruck 5c – Mitteilung über eine chirurgische Therapie (offenes Vorgehen)

Ausfüllhinweise zur Mitteilung über eine chirurgische Therapie gem. § 12 Abs. 1 der PAR-Richtlinie

 

7. Schritt: Unterstützende Parodontitistherapie

Bild_PAR_Schritt 7_UPT 

UPT Verlängerung

UPT Verlängerung Antrag
UPT Verlängerung Bedienungsanleitung

 

UPT-Maßnahmen im Überblick

 

Dokumentationshilfen zur unterstützenden Parodontitistherapie (UPT):

Dokumentationshilfe UPT a
Dokumentationshilfe UPT b
Dokumentationshilfe UPT d
Dokumentationshilfe UPT g
  

 

Vulnerable Patientengruppen

Modifizierte PAR-Behandlungsstrecke

Für die Behandlung von Parodontitis bei Versicherten nach § 22a SGB V steht eine bedarfsgerecht modifizierte Behandlungstrecke außerhalb der systematischen PAR-Behandlung zu Verfügung. Damit sollen vulnerablen Patientengruppen einen barriere- und bürokratiearmen Zugang zur PAR-Behandlung erhalten.

Informationen zum anspruchsberechtigten Personenkreis und einen Überblick für die praktische Umsetzung der Versorgungsstrecke vermittelt diese Übersicht.
 

 

Abrechnung

Die erste Abrechnung der Leistungen kann nach Abschluss der Antiinfektiösen Therapie erfolgen (Nr.4, ATG, MHU, AITa/b). Alle weiteren Leistungen (BEV a/b sowie die UPT-Leistungen) können danach jeweils monatlich abgerechnet werden.
 

Video mit Abrechnungshinweisen

Bild_PAR-Videoprojekt_V2_Screenshot
Screenshot: www.youtube.com/watch?v=zeJEFFZVGDU

Dieses Erklärvideo der KZBV erläutert Schritt für Schritt die BEMA-Positionen, Formulare sowie die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen PAR-Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen für Behandlungen, die vor dem 1. Juli – dem Datum des Inkrafttretens der neuen Richtlinie – begonnen wurden.
 

Regelung bei Fristversäumnissen

Zusammenfassende Hinweise zur Regelung bei Fristversäumnissen